Mehr als 20 Auftritte deutscher Nazi-Bands bei B&H-Konzerten
Seit dem Verbot der Vereinigung `Blood & Honor Division Deutschland` (B&H) sind in sieben Bundesländern Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Fortführung dieser verbotenen Vereinigung eingeleitet worden. Das teilte die Bundesregierung mit. Allerdings gibt diese zu laufenden Ermittlungsverfahren in den Ländern keine Stellungnahme ab, heißt es in ihrer Antwort (16/6530) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.
B&H-Gruppierungen im europäischen Ausland, insbesondere in den Niederlanden und in Belgien, seien in der deutschen rechtsextremistischen Szene als Konzertveranstalter bekannt. Deutsche Rechtsrockbands träten bei Konzerten im europäischen Ausland auf; deutsche Aktivisten reisten zu Konzerten nach Belgien und in die Niederlande. In beiden Ländern werde derzeit über ein mögliches Verbot der lokalen B&H-Strukturen nachgedacht, heißt es. DasB&H-Umfeld in Ungarn etablierte sich in den vergangenen Jahren ebenfalls als Austragungsort von Konzerten, zu denen auch Aktivisten aus Deutschland anreisen.
In Ungarn findet außerdem alljährlich im Februar die Gedenkveranstaltung zum „Tag der Ehre“ statt, welcher von ungarischen B&H-Aktivisten organisiert wird. Die diesjährige Gedenkveranstaltung fand mit insgesamt ca. 800 Teilnehmern am 10. Februar 2007 statt, an der die deutschen Rechtsextremisten Eckart Bräuninger, Matthias Fischer sowie erstmalig der Bundesvorsitzende der NPD, Udo Voigt, teilnahmen. Sie richteten Grußworte an die versammelten Teilnehmer.
Keine Angaben zu deutschen Strippenziehern
Seit dem Jahr 2005 gab es über 20 Auftritte deutscher rechtsextremistischer Skinheadbands und Liedermacher auf Veranstaltungen im Ausland, die von „Blood & Honour“ organisiert wurden, schreibt die Regierung weiter. Mehrheitlich traten bei „Blood & Honour“-Veranstaltungen im Ausland aus dem jeweiligen Land stammende oder international bekannte Musikgruppen wie „Brutal Attack“ (Großbritannien) auf, schreibt die Bundesregierung. Vereinzelt wurden auch Auftritte populärer deutscher Bands bei ausländischen „Blood & Honour“-Divisionen bekannt. Diese erfolgten angeblich aufgrund von Kontakten zwischen einzelnen Szene-Protagonisten zu ausländischen Rechtsextremisten.
Eine vollständige und detaillierte Auflistung aller Veranstaltungen könne nicht veröffentlicht werden, da die rechtsextremistische Szene aus dieser Veröffentlichung Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen könnte, heißt es weiter. Damit ist gemeint, dass die Sicherheitsbehörden ihre Erkenntnisse über V-Leute erwerben. Für die Öffentlichkeit sind diese Informationen somit wertlos. Weiterhin schreckt der Verfassungsschutz offenbar nicht vor der Kooperation mit kriminellen Nazis zusammen, die entscheidend an der Organisation von Blood & Honour-Konzerten beteiligt sind.
Außerdem ignorierte die Bundesregierung in ihrer Antwort einen Aspekt: Die Linke hatte in ihrer Anfrage betont, die Regierung habe bisher alle Fragen nach Ort, Datum und Musikgruppen mit der Begründung zurückgewiesen, die Rechtsextremen könnten durch die Informationen Rückschlüsse auf den Kenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen (siehe oben). Diese Begründung sei nicht nachvollziehbar, da es sich um Veranstaltungen handele, die ohnehin von der rechten Szene beworben und im Nachhinein auch in der Lokalpresse erwähnt würden, so die Linksfraktion weiter. Darauf geht die Regierung aber lieber nicht ein.









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