HR: “NPD-Spot erfüllt Tatbestand der Volksverhetzung”
Der Hessische Rundfunk will am 04. Januar 2008 einen Fernseh-Spot der rechtsextremen NPD zur Landtagswahl am 27. Januar nicht ausstrahlen. Der Beitrag erfülle „den Tatbestand der Volksverhetzung“, teilte der Sender laut einem Bericht der FAZ mit. Um welchen Beitrag es sich genau handelt, wurde nicht bekannt. Die NPD-Hessen hatte mit einem leicht missglückten Werbefilm bereits für Aufsehen gesorgt.Die NPD hat demnach inzwischen eine einstweilige Verfügung gegen den Sender beim Verwaltungsgericht Frankfurt beantragt, wie ein Gerichtssprecher dem Blatt bestätigte. Der NPD-Landesvorsitzende Marcel Wöll sprach von „haltlosen und aus der Luft gegriffenen Gründen“, um den Wahlkampf seiner Partei zu behindern.
Der Hessische Rundfunk ist gesetzlich verpflichtet, für die zur Wahl zugelassenen Parteien von diesen gefertigte Werbespots auszustrahlen, wenn das beantragt wird. Voraussetzung sei jedoch, dass diese Spots nicht erheblich gegen die Bestimmungen des Strafrechts verstießen, betonte der Sender. Wöll ist selbst jüngst wegen Volksverhetzung verurteilt worden, die Staatsanwaltschaft legte aber Berufung ein.









[...] “NPD-Spot erfüllt Tatbestand der Volksverhetzung” Posted 2.Januar 2008 NPD-BLOG.INFO » HR: “NPD-Spot erfüllt Tatbestand der Volksverhetzung” Der Hessische Rundfunk will am 04. Januar 2008 einen Fernseh-Spot der rechtsextremen NPD zur [...]
Wenn der Spot inhaltlich strafrechtlich unbedenklich ist, kann man ihn senden. Wenn der Spot wirklich den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, dann sollte man ihn nicht senden.
Mit freundlichen Grüßen
Olli
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