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Nazi-CDs und Waffe in NPD-Zentrale beschlagnahmt

08. Februar 2008 22:03 12 views Kein Kommentar

Bei einer Durchsuchung der Bundeszentrale der rechtsextremen NPD im Berliner Stadtteil Köpenick hat die Polizei 50 CDs mit volksverhetzendem Inhalt gefunden. Die CDs mit dem Titel “Der Volksverhetzer” sowie ein nicht genehmigter Elektroschocker seien beschlagnahmt worden, teilte die Berliner Polizei laut einem AFP-Bericht mit. Wegen des Verdachts der Untreue gegen den NPD-Schatzmeister Erwin Kemna hatten die Beamten auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Münster die Parteizentrale, ein Verlagsgebäude der Partei sowie Räume in Kemnas Heimat bei Münster durchsucht.Die Anzahl der CDs lasse den Schluss zu, dass sie zur Verbreitung bestimmt gewesen seien, heißt es in der Mitteilung der Polizei. Der Staatsschutz beim Berliner Landeskriminalamt ermittele demnach nun wegen Volksverhetzung und Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen sowie einer Zuwiderhandlung gegen das Waffengesetz.

Im Oktober 2007 waren bereits CDs mit volksverhetzenden Inhalten beim NPD-Bundesvorstandsmitglied Heise gefunden worden, auch eine Waffe fiel den Ermittlern in die Hände.

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  • Karl said:

    Wozu sich auf AFP berufen, die Pressemitteilung der Berliner Polizei ist auch online: http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/93662/index.html

  • Christian said:

    Nanu, Elektroschocker sind soweit ich weiß frei verkäuflich an Personen über 18 Jahre. Hat sich da etwas geändert, oder wieso braucht die NPD dafür eine Genehmigung?

  • Eddie said:

    Geändert hat sich da nix,allerdings gibt es Taser/Schocker,die als Distanzwaffe aufgebaut sind.
    Und für diese Art Waffe wird ein Waffenschein benötigt.

    Auserdem darf die Polizei Waffen,auch wenn es nicht-tödliche sind,ohne Angabe von Gründen beschlagnahmen.

    Wobei das nicht-tödlich bei einen Taser/Schocker nicht stimmt,da es durch den Einsatz dieser Defensivwaffe schon zu etlichen Todesfällen kam.

  • Lemming said:

    Naja es gibt keine wirkliche Defensivwaffe (abgesehen von Schilden oder Helmen). Elektroschocker sollten genauso als Waffen gehandelt werden wie messer oder Schusswaffen.

  • Christian said:

    Nee, nur zum führen eines solchen Tasers wird ein Waffenschein benötigt. Besitzen bzw. im Haus oder eben der Parteizentrale lagern darf sowas jeder. Oder hat sich da seit kurzem was geändert?

    @Lemming:
    Du willst Messer als Waffen behandeln? Kein Messer mehr beim zelten? Mein treues Taschenmesser nur noch in der Wohnung?
    Entwaffnung der Bevölkerung ist immer ein erstes Zeichen von autoritären Regimen..

  • Charly said:

    Ach ja! Also, weder Privat noch in einer Parteizentrale – auch nicht bei NEONAZIS -
    dürfen Waffen einfach so gelagert werden.
    Das Gesetz unterscheidet im Wesentlichen die Tatbestände Erwerb und Besitz von Waffen und Munition.

    1. Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen bedarf einer Ausstellung einer WAFFENBESITZKARTE – oder durch Eintragung – wenn jemand eine weitere Waffe sich zulegt – in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte.
    2. Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz umfasst die Erlaubnis zum Führen der Waffe innerhalb der eigenen Wohnung,Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums.
    3. Munition: Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition für eine bestimmte Waffe wird im Regelfall durch Eintragung i.d. Waffenbesitzkarte für die dort aufgeführten Schusswaffen erteilt. Nur noch in wenigen Ausnahmefällen (z.B. Munitionssammler, Sachverständige) wird die Erlaubnis durch einen gesonderten MUNITIONSERWERBSCHEIN für eine bestimmte Munitionsart erteilt.
    Zu Tasers : Es gab mehr als 100 Tote (Weltweit) durch die Anwendung von Tasers – AI geht sogar von um die 250 Toten aus.
    Es ist auch wohl kaum nachvollziehbar, dass die in der NPD-Zentrale sichergestellten Waffen als reine Schauobjekte in einer Glasvitrine nur zum aufgeilen ausliegen.

  • Christian said:

    Charly, für einen Taser braucht man aber eben KEINE Waffenbesitzkarte.
    Deine Aussage ist korrekt für Schusswaffen, Taser sind aber gesetzlich keine. Da spielt es auch keine Rolle wie viele Tote es durch Taser mal gab.

    Du kannst das ja testen, geh in den nächsten Waffenladen und versuche einen Taser und eine Schusswaffe zu kaufen. Mal sehen was du davon bekommst :)

  • Jutta Köhler said:

    Hatten die Nazis nicht auch vielleicht eine Küche in ihrem Bau, in dem sie Küchenmesser in der Schublade liegen hatten ?

  • Birgit said:

    Wenn man die rechtliche Seite mal außen vor lässt, stellt sich mir die Frage, wozu benötigt man in einer Parteizentrale einen Taser? Wozu muss man als Politiker bewaffnet sein? Wozu müssen Kinder in irgendwelchen “Osterlagern” den Umgang mit Waffen lernen und sogenannte “Messerproben” bestehen?

  • Christian said:

    Keine Ahnung, so wie ich die NPD kenne rechnet man in der Parteizentrale wahrscheinlich minütlich mit dem Ausbruch des heiligen Rassenkriegs :)

    Ich muss zugeben, von “Messerproben” habe ich noch nie was gehört? Hat das was mit der NPD zu tun..?

  • Charly said:

    Also wo der Christian Recht hat, hat er Recht. Also keinen Waffenbesitzschein – ein KLEINER WAFFENSCHEIN genügt.
    Allerdings wissen wir noch nicht um welche Taser-Produkte es sich in der NPD-Zentrale handelt. Es gibt ja verschiedene Modelle – die für den allgemeine Gebrauch verboten sind – z.B. die M26 oder auch die neue X26 sind nur für die Behörden gedacht.
    Zustimmen muss ich Birgit, die zu Recht fragt “wozu benötigt man in einer Parteizentrale einen Taser?” Es zeigt nur einmal mehr welche Typen sich dort tummeln.

  • Birgit said:

    @Christian
    Ja, es hat auch mit der NPD zu tun. Dabei geht es um die “Erziehung der Kinder” in der HDJ.
    Allen die mehr erfahren möchten, empfehle ich das Buch von Andrea Röpke: Ferien im Führerbunker.
    Hier der Link zum Online-Shop der ARUG:
    http://www.arug.de/shop/

  • Charly said:

    Also doch! Der in der NPD-Zentrale sichergestellte Taser war illegal erworben- ganz klar ein Verstoss gegen das Waffengesetz.
    Nachzulesen: Frankfurter Rundschau v. 12.2.08 – Seite 11 (Leitartikel)

  • Waffenschein said:

    Ein Waffenschein ist für diese Tasers erforderlich sofern diese außerhalb der 4 eigenen Wände mitgeführt werden. Insofern dürfte keine StraffRelevanz zumindest in diesem Punkt vorhanden sein.

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