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NPD-Schatzmeister: Geldübergaben auf Autobahnraststätten

08. Februar 2008 14:33 0 views Kein Kommentar

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf teilt in einer Erklärung vom 08. Februar 2008 mit: “Bei den am gestrigen Tag vorgenommenen Durchsuchungen an 11 verschiedenen Objekten durch Beamte des Landeskriminalamtes Düsseldorf und Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft Münster sind umfangreiches Material sichergestellt worden. Allein aus der Firma und dem Wohnhaus des Beschuldigten sind mehrere Kisten mit Quittungen und Belegen zur Auswertung mitgenommen worden. Darüber hinaus wurden auch Computer mit Buchungsunterlagen sichergestellt. An einem Objekte dauern die Durchsuchungen auch heute noch an.

Der Beschuldigte selbst hat sich in den ersten Vernehmungen gegenüber der Staatsanwaltschaft und Beamten des Landeskriminalamtes Düsseldorf zur Sache eingelassen. Er hat angegeben, dass all die Geldflüsse von Konten der NPD auf das Konto der von ihm betriebenen Küchenfirma durch Darlehnshingaben zu erklären seien. Teilweise handele es sich um Darlehen, die über ihn von Privatpersonen der NPD gewährt worden seien. Es habe sich bei diesen Darlehen um zinslose Darlehen gehandelt. Auf Rückzahlung sei aber nicht verzichtet worden. Diese Darlehen habe er dann an die Darlehnsgeber zurückgezahlt. Belege hierüber habe er nicht mehr. Nach Abwicklung der Darlehen habe er Quittungen, die er teilweise erhalten habe,vernichtet. Die Rückzahlung dieser Darlehen sei auch teilweise bar auf Autobahnraststätten (!) erfolgt. Zum Teil habe er selbst aus seinem Privatvermögen Darlehen an die NPD gewährt, die im Laufe der Zeit in Raten zurückgezahlt worden seien. Die Staatsanwaltschaft hält diese Angaben für Schutzbehauptungen, da nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand Zuflüsse auf Konten der NPD in dieser Höhe bisher nicht festzustellen sind. Die Ermittlungen sind insoweit noch nicht abgeschlossen.

Der Beschuldigte, der zwischenzeitlich von einem Berliner Anwalt vertreten wird, wird heute in den Nachmittagsstunden dem Haftrichter beim Amtsgericht in Münster zur Verkündung des Haftbefehls vorgeführt werden.” 

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