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Sachsen: V-Mann beim “Sturm 34″?

06. April 2008 02:55 2 views Kein Kommentar

Im Prozess gegen führende Mitglieder der verbotenen Neonazi-Kameradschaft “Sturm 34″ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung muss sich offenbar auch ein Informant des sächsischen Staatsschutzes verantworten. Das berichtet die Nachrichtenagentur ddp mit Verweis auf die “Freie Presse”. Welche Auswirkungen die Beteiligung des V-Mannes auf den Verlauf des Prozesses haben werde, sei derzeit nicht absehbar.

Die Staatsanwaltschaft Dresden wollte die Berichte weder bestätigen noch dementieren. Auch das sächsische Innenministerium äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem Verfahren. Den Zeitungsinformationen zufolge war der Staatsschutz-Informant bereits Monate vor der Gründung der Kameradschaft im März 2006 im Einsatz. Er sei im Juli 2006 enttarnt und ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen worden. Kurz nach seiner Enttarnung gab es die erste große Razzia in Mittweida. Aufgrund des laufenden Verfahrens und der Gefahr der Beeinflussung des Prozesses gebe das Innenministerium derzeit keine Auskünfte, sagte ein Sprecher. Die Staatsanwaltschaft Dresden ließ offen, ob es sich bei einem der fünf Angeschuldigten um einen Informanten des Staatsschutzes handelt. “Das alles gehört in die Hauptverhandlung, wo diese Sachverhalte zwangsläufig geklärt werden”, sagte Oberstaatsanwalt Christian Avenarius den Angaben zufolge.

Verbot vor einem Jahr

Der Prozess vor der Staatsschutzkammer des Dresdner Landgerichts beginnt laut ddp am 10. April. Das Innenministerium hatte die Gruppierung “Sturm 34″ vor einem Jahr verboten. Ihr sollen 40 bis 50 Personen angehört haben. Die Kameradschaft gehe mit Gewalt gegen “Andersdenkende” und Ausländer vor und habe das Ziel, die Region Mittweida zur “national befreiten Zone” zu machen, hieß es damals zur Begründung des Verbots.

NPD-BLOG.INFO über den “Sturm 34″.

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  • Marco said:

    Freut mich, dass Sie über diesen Fall berichten. Hatte ja vorgestern Mathias Brodkorb gebeten, dies zu tun. Der sah in diesem Fall ja wohl nichts skandalöses bzw. berichtenswertes. Sind wohl nicht alle Antinazi-Aktivisten so staatsgläubig und unkritisch. Freut mich.

  • lindmut grünspan said:

    Eine Kritik an der allgemeinen Berichterstattung oder vielleicht auch eine Kritik als Frage verdeckt, da ich nicht möglicherweise verstehe woher die ständige Verwendung kommt: “V-Mann bei XYZ” klingt immer nach einem eingeschleusten Informanten. Tatsächlich handelt es sich bei V-Leuten doch aber um i.d.F. Neonazis, vorher wie nachher. Daher versteh ich den ganzen juristischen Kram nicht. Wem und wann die was erzählen ist ändert doch nichts an deren Funktion in der Gruppe, die sie vorher und nachher haben.

  • Andreas said:

    Unabhängig davon, ob sich diese Vermutung bewahrheitet oder nicht – es hat bisher mehr Probleme durch die “V-Leute” gegeben als erkennbaren Nutzen. Morde, Brandanschläge, Propaganda und spätestens seit dem schmachvollen Scheitern des ersten Verbotsverfahrens gegen die NPD aufgrund dieser Praxis ist eine Abstellung derselben mehr als überfällig.

    - Andreas

    PS:
    @lindmut grünspan

    “[...]eine Kritik als Frage verdeckt [...]“

    Welche Frage meinst Du, Dein Beitrag beinhaltet keine?

    “[...]Wem und wann die was erzählen ist ändert doch nichts an deren Funktion in der Gruppe, die sie vorher und nachher haben.”

    Das sollte es zumindest, denn gemäß angaben der zuständigen Behörden sind die Angestellten der Verfassungsorgane vertraglich gebunden weder selber Straftaten zu begehen noch andere dazu anzustiften. Genau das war ja das Problem im Verbotsverfahren gegen die NPD. Spätestens nach dieser (durchaus berechtigten) juristischen Schelte hätte der Kurswechsel erfolgen müssen.

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