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Berlin: “Kameradschaft Tor” bleibt verboten

10. April 2008 20:37 66 views Kein Kommentar

Die neonazistische “Kameradschaft Tor” bleibt laut einem EPD-Bericht verboten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte demnach in einem Beschluss ein seit März 2005 bestehendes Vereinsverbot. Eine entsprechende Klage der Neonazi-Bande wurde abgewiesen. (OVG 1 A 3.05) In der Begründung hieß es, dass sich die seit dem Jahr 2000 existierende Kameradschaft einschließlich ihrer sogenannten Mädelgruppe gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte, kontinuierlich Adolf Hitler glorifiziere, aggressiv, fremdenfeindlich, rassistisch und antisemitisch auftrete und die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehne.

Diskutier- und Selbsthilfeverein?

Den Einwänden der Kameradschaft, lediglich eine “Diskutier- und Selbsthilfevereinigung” zu sein, folgte das Gericht dem Bericht zufolge also nicht. Dem Beweismaterial sei zu entnehmen gewesen, dass die Kameradschaft “eine dem Nationalsozialismus wesensverwandte Ausrichtung” aufweist, “die sie kämpferisch-aggressiv, insbesondere durch die Verbreitung von entsprechendem Propagandamaterial, verfolge”, erklärten die Richter. Dabei hoben sie auch hervor, dass eine Vereinigung, deren Ziel die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei, sich bei ihren darauf gerichteten Handlungen nicht auf die vom Grundgesetz garantierte freie politische Betätigung berufen kann. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Zertretener Davidstern Der NPD-Funktionär Jörg Hähnel musste im März 2007 laut einem Medienbericht 300 Euro an die Kindernothilfe zahlen. Hähnel war im September 2004 auf einer Demonstration der Kameradschaft Tor in eine Polizeikontrolle gekommen. Dabei hatte er die Verantwortung für ein Plakat mit dem Spruch “Fremdkulturen entgegentreten” übernommen, auf dem eine Figur einen Davidstern zertrat. Mehr dazu hier.

NPD-BLOG.INFO über die “Kameradschaft Tor”.

Kein Kommentar »

  • Steffen Glaubig said:

    Na, wenigstens Teilerfolge, weiter so.

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