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Bamberg muss NPD-Bundesparteitag zulassen
19. April 2008 13:31
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Mit einem entsprechenden Beschluss hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde der Stadt gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth zurückgewiesen. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung am 18. April 2008. Allerdings müsse der Parteitag am 25. Mai um 18 Uhr beendet sein, machte das Gericht zur Auflage. Reguläre Rechtsmittel sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin gegen den Beschluss nicht möglich. Der Stadt stehe lediglich der Gang zum Bundesverfassungsgericht frei (Aktenzeichen: 4 CE 08.725).
Die Stadt Bamberg hatte sich geweigert, der rechtsextremen Partei einen Saal in der örtlichen Kongresshalle zu vermieten. Die Stadt hatte dies damit begründet, eine NPD-Veranstaltung würde eine am Sonntagnachmittag geplante öffentliche Generalprobe der Bamberger Symphoniker sowie ein abendliches Konzert stören. Liebhaber klassischer Musik könnten sich von der Versammlung abgeschreckt fühlen, die Konzerte zu besuchen. Zudem drohe ein Imageschaden für die Bamberger Symphoniker.
Der Parteitag wird mit Spannung erwartet, da es wahrscheinlich zu einer Kampfkandidatur zwischen Udo Voigt und einem Herausforderer kommen wird.
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