Ehrenerklärung für mutmaßlichen Kriegsverbrecher / Juristische Mittel gegen Entschädigungsforderungen
Oft rühmen sich die Deutschen damit, die Weltmeister der “Vergangenheitsbewältigung” zu sein. Gerne gibt man anderen Staaten noch gute Tipps auf den Weg, wie man vorbildlich mit den blutigen Flecken auf dem Mantel der Geschichte umgeht. Doch schaut man einmal unter diesen Mantel, tun sich auch Abgründe auf. So ist der Umgang mit ehemaligen Zwangsarbeitern und Deserteuren beispielsweise sicherlich kein Ruhmesblatt deutscher Geschichte. Auch viele ehemalige Kriegeverbrecher konnten jahrzehntelang ungestört in Deutschland weiterleben. Am 04. Juni 2008 berichtete die Süddeutsche Zeitung nun über den Fall einen in Italien zu lebenslänglicher Haft verurteilten Deutschen, der dem GröFaZ als Leutnant und Kompanieführer gedient hatte.
Obwohl nun auch die Münchner Staatsanwaltschaft Mordanklage gegen den 89-jährigen Josef S. erhebt, gab Ottobrunns Bürgermeister Loderer dem Bericht zufolge eine ”Ehrenerklärung” für Josef S. ab. Er halte Josef S. für unschuldig und das italienische Urteil für irrelevant. Ein italienisches Militärgericht hatte Josef S. im September 2006 in Abwesenheit als NS-Kriegsverbrecher zu lebenslanger Haft verurteilt, die Münchner Staatsanwaltschaft will im Herbst einen Strafprozess gegen ihn eröffnen, berichtet die SZ. Ottobrunns Bürgermeister Thomas Loderer (CSU) ficht dies alles nicht an: “Ich bin von seiner persönlichen Integrität und von seiner Unschuld überzeugt, und so, wie ich ihn aufgrund meiner Menschenkenntnis einschätze, halte ich seine Aussagen für glaubwürdig.”
Dem damaligen Leutnant und Kompanieführer beim Gebirgs-Pionier-Bataillon 818 wird 14-facher Mord vorgeworfen. Er sei verantwortlich für ein Rache-Massaker an Zivilisten am 27. Juni 1944 im toskanischen Dorf Falzano. Josef S. bestreitet die Vorwürfe vehement.
Loderer wirft sich den Angaben zufolge auch deshalb für den 89-Jährigen in die Bresche, weil der Mann 20 Jahre lang dem
Ottobrunner Gemeinderat angehörte – “nicht für die CSU”, wie Loderer betont, sondern für die Freien Wähler. Zudem ist Josef S. Ehrenkommandant der Feuerwehr und seit 2005, seit den Feiern zum 50-jährigen Bestehen der Gemeinde Ottobrunn, auch Träger der Bürgermedaille. Loderer sieht es jetzt als seine “persönliche Fürsorgepflicht” an, dem mehr und mehr isolierten Mann “zu helfen”. Dass er damit ein politisches Risiko eingeht, sei ihm bewusst, sagt der Bürgermeister auf Nachfrage. “Da gerät ein alter Mann in die Mühle hinein”, begründet er, und er wisse sehr wohl, dass er als Politiker sich da auch diplomatisch hätte zurückhalten können.
Pfändungen zur Entschädigung?
Zudem sorgte ein anderes Urteil in Italien in Deutschland für Aufregung. Im Streit über eine Pfändung deutschen Vermögens in Italien zur Entschädigung von NS-Opfern hält sich die Bundesregierung eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof offen, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Martin Jäger, nannte dies demnach einen möglichen Schritt gegen italienische Gerichtsurteile. Diese machen Medienberichten zufolge die Pfändung etwa von deutschen Kulturinstituten möglich, damit griechische Opfer Entschädigungszahlungen erhalten. Jäger nannte den Zugriff auf deutsche Vermögenswerte in Italien aber wenig wahrscheinlich. Die Regierung verteidigte ihre Haltung auch im Streit mit italienischen Zwangsarbeitern, die ebenfalls Entschädigungen von Deutschland fordern.
Hintergrund ist das Urteil eines italienischen Zivilgerichts im Fall der Überlebenden eines SS-Angriffs auf ein griechisches Dorf, die bisher keine Entschädigung durchsetzen konnten. Laut “Süddeutscher Zeitung” nutzten sie nun den EU-Rechtsrahmen und klagten in Italien auf Vollstreckung ihrer Ansprüche. Nach Angaben ihrer Anwälte erlaubt das Urteil den Zugriff auf deutsche Kulturinstitute in Italien, die zum Aufbringen der Entschädigung zwangsverkauft werden könnten, wenn Deutschland nicht direkt zahle.
Die Bundesregierung ist nach Jägers Angaben bereits mit der italienischen Regierung in Kontakt. Das Urteil werde derzeit übersetzt und dann ausgewertet. Auf die Frage, ob man den Internationalen Gerichtshof in Den Haag anrufen werde, sagte er: “Das ist in der Tat eine Möglichkeit, die man ins Auge fassen könnte.” Die Gefahr eines Zugriffs auf deutsches Vermögen halte die Regierung aber für “sehr überschaubar”. Nach internationalem Recht dürfe weder gegen Botschaftsvermögen, noch gegen Vermögen staatlicher Kultureinrichtungen, etwa Goethe-Institute und deutsche Schulen, vollstreckt werden.
Streit um Entschädigung von Zwangsarbeitern
Auch der Streit über die Entschädigung italienischer Zwangsarbeiter kommt durch die römische Justiz wieder in Bewegung. Den Berichten zufolge erlaubten die Zivilrichter Klagen der früheren Zwangsarbeiter auf Schadenersatz durch die Bundesrepublik. Der Rechtsgrundsatz, wonach Staaten für ihr hoheitliches Handeln nicht von Bürgern anderer Länder verklagt werden dürften, gelte nicht bei schweren Rechtsverletzungen.
Deutschland unterscheidet bei der Entschädigung mit Hinweis auf das Völkerrecht zwischen zivilen Zwangsarbeitern und Militärinternierten. Die Zwangsarbeiter-Stiftung habe für zivile Opfer bereits 1,89 Millionen Euro gezahlt; zudem habe man im Rahmen eines Abkommens von 1961 Beiträge im Wert von damals 40 Millionen Mark für die Opfer gezahlt. Die Militärinternierten, die in der NS-Zeit nach Deutschland verschleppt wurden, konnten nach der Haager Landkriegsordnung dagegen zur Arbeit verpflichtet werden, wie Jäger sagte. Daher könnten sie keine Zahlungen aus der Stiftung erhalten. Diese Fälle waren schon bei der Gründung der Stiftung umstritten.
Jäger sagte, man dürfe die deutsche Verantwortung für die NS-Verbrechen nicht nur in rechtlichen Begriffen sehen. Die Bundesrepublik habe in der Vergangenheit bereits erhebliche Anstrengung zum Ausgleich unternommen. Andererseits habe die Bundesrepublik ein Interesse am Prinzip der Staatenimmunität gegen Klagen ausländischer Bürger, dessen Aufgabe unabsehbare Konsequenzen hätte.









Als “lebenslänglichen Freigänger” haben Verwandte des Josef Scheungraber ihren “Onkel Sepp” bezeichnet. (lt.”Neue Rheinische Zeitung”) Es ist schon ein Skandal ,dass ein in Italien zu Lebenslänglich Verurteilter in Deutschland sich frei bewegen kann und – wie 2007 bei bester Gesundheit auf dem Hohen Brendten bei Mittenwald inmitten von Bundeswehr-Gebirgsjägern bei einem “Kameradschaftstreffen” öffentlich auftritt.
Nicht uninteressant dürfte auch Scheungrabers Anwalt- Gerhart Klamert- sein. Er ist ein alter Bekannter aus dem Kameradenkreis für Kriegsverbrecher. Rechtsanwalt Klamert – vor einigen Jahren Vizepräsident, ist er heute im Ältestenrat des Kameradenkreises tätig. Er schrieb mehrere revisionistische Artikel, das Militärgericht in La Spezia bezeichnete er als “Sondergericht a’ la Freisler”, womit er es mit dem NS-”Volksgerichtshof und seinem berüchtigten Scharfrichter gleichsetzte. Das war beileibe kein Ausrutscher eines alternden Rechtsanwalts, sondern Ausdruck der Mentalität Klamerts, bei dem sich Vaterland,Nation, Gemeinschaft und Kameradschaft eng mit dem Alpinismus verbinden und sich politisch rechtsextrem äussern. Auch gehörte er 2006 zu den Unterzeichnern eines Appells der rechtsextremen Wochenzeitung “Junge Freiheit”. Klamert Jahrgang 1924 erwarb im II.Weltkrieg beide Stufen des Eisernen Kreuzes – seine militärische Vita noch nicht vollständig erhellt werden. Bekannt sind auch seine Tiraden in “Die Gebirgstruppe”, dem Organ des “Kameradenkreises”. Darin diffamierte er auch die Wehrmachtsausstellung 1997 im Münchner Rathaus als “Umfälschung” der Geschichte , die nur von “kranken Hirnen” stammen kann. An anderer Stelle verharmloste er Verbrechen der Gebirgstruppe als “Unseligkeiten” oder nannte sich “Hirngespinste”, die immer wieder von “abrundtief hassenden Journailletypen in Szene gesetzt” würden.
Übrigens: Mitglied im “Kameradenkreis” ist bis heute der frühere Ministerpräsident Edmuns Stoiber. Ein weiterer prominenter Fürsprecher der Gebirgsjäger war auch Franz Josef Strauß. Er wurde 1957 um “Jäger honoris causa” ernannt.
Solche Anwälte wie Gerhard Klamert brauchen die noch lebenden Kriegsverbrecher – so können sie als “lebenslängliche Freigänger” alle Ehrungen die so eine Stadt oder ein Land an “verdiente” Bürger zu vergeben haben entgegen nehmen.
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