Bewährungsstrafe? “14 sind knapp 12 Delikte zu viel!”
Hätte er nicht Berufung eingelegt, müsste ein fast 29-jähriger Bitterfeld-Wolfener laut einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung auf jeden Fall nach einem Urteil des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen für ein Jahr und zehn Monate hinter Gitter: wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, Körperverletzung, Beleidigung in Tateinheit mit Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in zwei Fällen und Trunkenheit im Straßenverkehr.So aber musste sich am Montag die 3. Strafkammer des Dessau-Roßlauer Landgerichts nochmals mit den Geschehnissen vom 17. und 18. April sowie vom 10. Mai des Vorjahres befassen.
Da hatte der noch 28-Jährige, der sich selbst als rechtsradikal bezeichnet, einen heute 19-Jährigen, den er als “Zecke” empfand, auf dem Bitterfelder Theodor-Körner-Platz mit “Sieg Heil” angerufen und ihn – als er ohne zu reagieren weiterging – ohne Grund mit dem Fuß gegen den Hals getreten. Dadurch erlitt der Geschädigte eine Prellung bzw. Rötung am Hals, die rund eine Woche lang schmerzte.
Einen Tag später (18. April) wollte der ausländerfeindlich Eingestellte den Betreiber eines Döner-Imbisses in der Bitterfelder Burgstraße provozieren, indem er in Imbiss-Nähe urinierte. Da der Geschädigte darauf nicht reagierte, kam der Täter (der im Übrigen zu allen Vorwürfen geständig ist) später noch einmal wieder und äußerte laut und für Zeugen verständlich: “Scheiß Ausländer, hau ab aus unserem Land.” Und – dass er am Abend mit Kumpels wiederkommen und “die Bude” abbrennen werde. Nachdem die Polizei am Tatort war, wo sie ihn nicht mehr antraf, kam der Mann ein drittes Mal an den Imbiss und bekräftigte, dass er “die Bude” anbrennen und wenn er aus dem Gefängnis raus sei, deren Besitzer töten werde – weil der ihn “angeschissen” habe. Eine Blutentnahme attestierte den Alkoholwert von 2,06 Promille beim Täter. 2,39 Promille hatte er schließlich im Blut, als er am 10. Mai mit einem Fahrrad am Straßenverkehr teilnahm und erwischt wurde.
Aussicht auf die erhoffte Bewährung machte Richter Thomas Knief dem Antragsteller von Anfang an eher nicht. Immerhin war Letzterer bereits wegen 14 Delikten aufgefallen und zum Teil bestraft worden. Knief: “14 sind knapp 12 zu viel.” Dennoch konnte er dem Antragsteller auch nicht raten, die Berufung zurückzuziehen. Denn das Bitterfeld-Wolfener Amtsgericht hatte die Trunkenheitsfahrt in seinem Urteils-Tenor nicht erwähnt, so dass irgendwie nachgebessert werden muss. Wie, das wird sich während der Fortsetzung des Prozesses am 3. Juli zeigen.
Siehe auch: Hohe Zahl rechter Gewalttaten in Ostdeutschland.









Aua…
Er wäre also mit einem blauen Auge davon gekommen, wenn er die Füße still gehalten und auf eine Berufung verzichtet hätte?
Meine Güte, der ist nicht dumm wie Brot, nein Brot ist noch viel zu intelligent für ihn!
[...] Hätte er nicht Berufung eingelegt, müsste ein fast 29-jähriger Bitterfeld-Wolfener laut einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung auf jeden Fall nach einem Urteil des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen für ein Jahr und zehn Monate hinter Gitter: wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, Körperverletzung, Beleidigung in Tateinheit mit Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in zwei Fällen und Trunkenheit im Straßenverkehr.So aber musste sich am Montag die 3. Strafkammer des Dessau-Roßlauer Landgerichts nochmals mit den Geschehnissen vom 17. und 18. April sowie vom 10. Mai des Vorjahres befassen. weiter… [...]
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