MVP: Fehlendes Gesundheitszeugnis und Zweifel an Verfassungstreue – Marx darf nicht kandidieren
Der NPD-Generalsekretär Peter Marx darf laut einem AFP-Bericht nicht zur Wahl des Oberbürgermeisters (OB) in Schwerin antreten: Der Gemeindewahlausschuss von Mecklenburg-Vorpommerns Landeshauptstadt lehnte einstimmig die Kandidatur des NPD-Funktionärs ab. Wegen der hohen Funktion von Marx in der rechtsextremen Partei bestünden Zweifel an dessen Verfassungstreue, entschied das Gremium. Außerdem hatte Marx ein für die Kandidatur gefordertes Gesundheitszeugnis nicht vorgelegt.
Ein Sprecher von Marx kündigte rechtliche Schritte gegen die Ablehung an. Darüber müsste zunächst der Landeswahlausschuss entscheiden. Dieser hatte im Frühjahr bereits die Kandidatur von zwei anderen NPD-Funktionären bei den Landratswahlen abgelehnt. Der Generalsekretär der Bundes-NPD arbeitet als Fraktionsgeschäftsführer im Schweriner Landtag. Zugelassen zur Oberbürgermeisterwahl am 14. September wurden sieben Kandidaten.
Siehe auch: MVP: Andrejewski als Kandidat ungeeignet









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