Fall Kevin S.: Opfer-Familie will Anklage wegen versuchten Totschlags erreichen
Der Überfall auf ein 13-jähriges Mädchen im Juli 2008 in Hessen durch den Neonazi Kevin S. sorgt weiter für Aufsehen. Die Familie des Mädchens hat einen Antrag auf Zuständigkeitsverschiebung vom Amtsgericht Fritzlar zum Landgericht Kassel gestellt. Das erklärte der Rechtsbeistand der Familie, Thomas Kämmer, gegenüber Panorama. Mit dem Antrag solle erreicht werden, dass Kevin S. nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung sondern mindestens wegen versuchten Totschlags angeklagt wird. Der Fall müsste dann am Landgericht in Kassel verhandelt werden.
Thomas Kämmer verweist in seiner Begründung sowohl auf den vorläufigen Arztbericht vom 21. Juli 2008 als auch auf eine oberärztliche Stellungnahme vom 29. September 2008 vom Universitätsklinikum Marburg. Darin wird eindeutig festgestellt, dass bei dem 13-jährigen Mädchen eine “potentiell lebensbedrohliche Erkrankung” vorlag.
Kevin S. hatte am Morgen des 20. Juli 2008 mit einer leeren Halbliter-Glasflasche auf den Kopf des schlafenden Mädchens eingeschlagen. Das Mädchen befand sich in einem Sommercamp der Jugendorganisation der Linkspartei “Solid”. Die Staatsanwaltschaft in Kassel hatte am 24. September 2008 bekannt gegeben, dass Kevin S. wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht mehr wegen versuchten Mordes angeklagt wird.
Siehe auch: Video von NPD-Aufmarsch: Daniel Cohn-Bendit “an die Wand stellen”, Hessen: Ex-”Volksfront-Medien”-Macher aus Nazi-Szene ausgestiegen, Hessen-NPD marschiert: “Cohn-Bendit an die Wand stellen”, Hessen: Offenbar erneut brutaler Nazi-Überfall, Hessen: Staatsanwaltschaft prüft Anklage wegen versuchten Mordes, Nazi-Überfall in Hessen: 13-Jährige schwer verletzt, Täter aus NPD-Umfeld, Hessen: Keine organisierte Nazi-Szene?!?, Angriffe auf jugendliche Camper: “In Buchenwald, da machen wir die Juden kalt”, Nazi-Überfall: 13-Jährige außer Lebensgefahr









Ich wünsche dem 13jährigen Mädchen und ihrer Familie viel Kraft und hoffe, dass sie in ihrem Umfeld möglichst viel Unterstützung haben werden. Kopf hoch Kleine, ihr schafft das schon!!
Schön zu hören das es ihr gut geht und Schade das es keine offizielle Entschuldigung seitens des Täters gibt.
Hoffentlich kann man ein Urteil erwirken, welches der Heimtücke der Tat gerecht wird.
Auch von mir alles Gute und viel Erfolg.
Kevin S. hat nicht nur mit einer Glasflasche, sondern auch mit einem Klappspaten auf den Kopf des Mädchens eingeschlagen. Der zuständige Staatsanwalt erklärt dazu, diese Attacke sei “objektiv nicht geeignet” gewesen das Opfer “in Lebensgefahr zu bringen. Weiteres zu den Hintergründen: http://antinazi.wordpress.com/2008/10/24/staatsanwaltschaft-giesen-unbedenklichkeitserklarung-fur-antisemitische-hassvideos/
Wenn mit einem Spaten auf den Kopf eines Menschen einzuschlagen laut dem Staatsanwalt “objektiv nicht geeignet” ist, jemanden “in Lebensgefahr zu bringen”, frage ich mich, wo das notwendige Amtsenthebungsverfahren gegen den Staatsanwalt bleibt.
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Vor allem mit einem Klappspaten. Wer beim Bund war weiß, dass die in halbgeklapptem Zustand (sowohl die verwendeten alten, als auch die Modernen) als Hacke eingesetzt werden und bei einem Treffer auf den Kopf so fast zwangsläufig tödliche Verletzungen herbeiführen.
In der Hackstellung kann man mit dem Klappspaten letztlich auch schwere Vorhängeschlösser ausschlagen – da sind ein paar Schädelplatten kein wirkliches Hindernis.
Die Frage, die ich mir also stelle, ist:
In welcher Funktion hat er den Klappspaten benutzt? Ich gehe von der Hackfunktion aus, wenn es ein geplanter Angriff war – und dann ist es definitiv versuchter Totschlag (oder eben Mord…)
Die Schuldigen hat man in einem Nazi-Forum bereits ausgemacht. Es waren natürlich die Ausländer! Nanu, die waren doch gar nicht dabei, wie das? Na so…
Frage: “Was wäre in diesem Forum los, wenn Kevin nicht den ur-deutschen Kevin Schnipkoweit sondern den weniger ur-deutschen Namen Turgut Özal trüge?”
Antwort: “Dann würde mit Recht festgestellt werden das es sich um einen Vorfall handelt, der ohne Masseneinwanderung nicht möglich gewesen wäre.
[Anm.: Offensichtlich ist er aber doch auch ohne Masseneinwanderung möglich, gell? WW] Gilt indirekt auch für den vorliegenden Fall. Schnippkoweits berechtigte Empörung über die Zerstörung Deutschlands durch Einwanderung haben ihn dazu motiviert es den Verbrechern heimzuzahlen. Ein lobenswertes Motiv finde ich. Das es dabei zu einen nicht vorgesehenen Vorfall mit der fehlgeleitenden Minderjährigen kam – na was solls ? [...] Nächstes mal klappts sicher besser.”
Während man also alle Einwanderer kollektiv zu Verbrechern erklärt, sind sie nun sogar auch dafür verantwortlich, wenn mal ein sogenannter “Kamerad” starffällig wird. Fehlt noch, dass man diese Tat noch der “Ausländerkriminalität” zurechnet. Doch wen sollte man dann ausweisen? Na klar, ALLE ! Die bizarre Gedankenwelt dummer Menschen…
Aber lassen wir das letzte Wort einem anderen Nazi über das Camp:
“Wenn die Schl..pe sich zu sowas verheizen läßt hat sie es wohl auch nicht besser verdient.”
Merken wir uns diesen Satz, wenn ein NPD-Stand angegriffen wird…
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