Bundesgerichtshof verbietet Keltenkreuz
Der Bundesgerichtshof hat am 14. November 2008 einen Beschluss vom 01. Oktober 2008 veröffentlicht. Demnach hatte der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Rahmen eines Vorlageverfahrens über die Frage zu entscheiden, ob das öffentliche Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes – die Darstellung eines gleichschenkligen Balkenkreuzes, um dessen Schnittpunkt ein Ring gelegt ist -, das von der verbotenen verfassungsfeindlichen “Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit” (VSBD/PdA) als Emblem benutzt wurde, auch dann den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) erfüllt, wenn das Symbol isoliert, d. h. ohne konkreten Hinweis auf die verbotene Organisation öffentlich verwendet wird. Der Senat hat die Frage im Grundsatz bejaht.
Der Mehrdeutigkeit des Keltenkreuzes, das nicht nur in stilisierter Ausgestaltung Emblem der verbotenen VSBD/PdA war, sondern auch als unverfängliches
Symbol, insbesondere in kulturhistorischen oder religiösen Zusammenhängen- wenngleich insoweit eher selten als stilisiertes Zeichen – verwendet wird, kann nach Auffassung des Senats nicht dadurch Rechnung getragen werden, dass die Anwendbarkeit des § 86 a StGB auf Fälle beschränkt wird, in denen das stilisierte Keltenkreuz einen konkreten Bezug zur verbotenen Organisation aufweist. Eine solchermaßen vorgenommene Einengung des Straftatbestands liefe dem weit gespannten Schutzzweck der Norm zuwider und böte insbesondere Anhängern der VSBD/PdA vielfältige Möglichkeiten, das stilisierte Keltenkreuz straflos wieder als Symbol der verbotenen Vereinigung im öffentlichen Leben zu etablieren. Dieser Gefahr kann wirksam nur durch ein generelles Verbot der Verwendung des stilisierten Keltenkreuzes in der Öffentlichkeit begegnet werden.
Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten allerdings in Fortführung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur verfassungskonformen Auslegung des § 86 a StGB dann, wenn die äußeren Umstände der Verwendung des Symbols eindeutig ergeben, dass der Schutzzweck des § 86 a StGB nicht tangiert, also das Symbol offenkundig in einem unverfänglichen Zusammenhang gebraucht wird.
Bordin mit Keltenkreuzfahne
Im Herbst 2006 wurde der NPD-Funktionär Norman Bordin freigesprochen, er stand vor Gericht, da er im Februar 2006 an einer Demonstration am Marienplatz in München zum “Bombenholocaust in Dresden” teilgenommen hatte. Dabei präsentierte er laut Süddeutscher Zeitung eine schwarze Fahne mit weißem Keltenkreuz, in Anlehnung an die bereits 1982 verbotene rechtsextremistische Volkssozialistische Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit (VSBD/PdA).
Bordins Verteidiger machte demnach für seinen Mandanten einen so genannten Verbotsirrtum geltend. Die Richterin machte jedoch deutlich, dass sie grundsätzlich von einer Strafbarkeit des Keltenkreuz-Symbols ausgehe. Das “Deutsche Rechtsbüro”, welches oft Rechtsextremisten vertritt, führte in einer Mitteilung vom November 2006 zwar eine Reihe älterer Urteile auf, wonach das Keltenkreuz erlaubt sei, doch gab es auch den Hinweis:
Wer keinen Ärger haben will und Zeit, Geld und Mühen eines Strafverfahrens bis zur letzten Instanz scheut, verwende das Keltenkreuz in der Öffentlichkeit lieber nicht. Gegen Urteile und Beschlagnahmen von Keltenkreuzen legen Sie bitte Rechtsmittel bis zur letzten Instanz ein.
Siehe zum aktuellen Beschluss auch Oberlandesgericht Nürnberg – Beschluss vom 18. März 2008 – 2 St OLG Ss 12/08 (Int. Az.: 15/08)Siehe auch:

mmmh. Heißt das dann auch, dass der Verkauf von Fahnen/Shirts usw. mit Keltenkreuz darauf verboten ist?
Dann könnte ich jetzt jeden Nazi-Versand der Polizei melden der sowas anbietet?
Das sind ja bestimmt 50 Läden/Versände in Deutschland. Wenn die dann alle eine Hausdurchsuchung bekommen mache ich mir gern die Mühe.
[...] Der Bundesgerichtshof hat am 14. November 2008 einen Beschluss vom 01. Oktober 2008 veröffentlicht, nach das Keltenkreuz den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) erfüllt, wenn das Symbol isoliert, d. h. ohne konkreten Hinweis auf die verbotene Organisation öffentlich verwendet wird. NPD-Blog: Bundesgerichtshof verbietet Keltenkreuz [...]
Das ist ja wohl nun wirklich der totale Schwachsinn! Was haben denn nun auch noch die Kelten mit Nationalsozialismus und Rechtsextremismus zu tun? Es ist doch ganz klar erkennbar, dass dies in Wirklichkeit von den Kirchen und den evangelikalen Fundamentalisten ausgeht. Und denen stört ja bekanntlich alles, was irgendwie atheistisch, heidnisch, scientologisch, satanistisch oder in anderer Weise antichristlich ist! Und da das Keltenkreuz heidnischen Ursprungs ist wird hier mal wieder nach einer Möglichkeit gesucht, dies mit dem Nationalsozialismus in Verbindung zu bringen, da die Argumentation mit antichristlich keine Wirkung erzielt. Und es ist ja immer mehr erkennbar, dass die Justiz in diesem Staat von religiösen Fanatikern unterwandert ist!
[...] Bundesgerichtshof verbietet Keltenkreuz [...]
Lieber Herr Slomski,
als praktizierender Heide – und Mitglied der Nornirs Ætt – rate ich Ihnen: ganz ruhig bleiben!
Die Kelten habe mit Nationalsozialismus und Rechtsextremismus nichts zu tun, aber Rechtsextremisten und Neonazis sehr wohl etwas mit keltischen Symbolen – einfach, indem sie sich diese Symbole aneignen und im Sinne ihrer Ideologie besetzen. Die alten Germanen können z. B. auch nichts für die SS-Runen, und dass die Swastika z. B. in Indien und Japan ein harmloses religiöses Symbol ist, ändert nichts daran, dass das Hakenkreuz in Deutschland verboten ist.
Das heißt: dafür, dass das (stilisierte) Keltenkreuz nun verboten ist, dürfen wir uns bei Neonazis “bedanken”, die auf die “tolle” Idee kamen, dass das Keltenkreuz ein gutes Ersatzsymbol für das verbotene Hakenkreuz wäre.
Soviel zu den Verschwörungstheorien in Richtung Kirchen. Die mögen zwar keine Heiden, aber es wäre doch widersinnig, wenn sie ein vor allem in der katholischen Kirche viel gebrauchtes Symbol ins bräunliche Zwielicht rücken würden.
Im Übrigen gilt das Verbot nur für das stilisierte Keltenkreuz – und das Verbot greift nicht, wenn das Symbol offenkundig in einem unverfänglichen Zusammenhang gebraucht wird. Das ist zwar ein dehnbarer Begriff, aber die Verwendung in einem eindeutig religösen Kontext dürfte darunter fallen. Ob das auch in einem heidnischen Kontext gelten wird, dürfte sehr vom Verhalten der Heiden abhängen.
Dass ich solche Symbolverbote auch für problematisch halte, weil sie im Grunde
nur das Problem unter den Teppich kehren, und es für das Hakenkreuz-Ersatzsymbol Keltenkreuz längst Ersatzsymbole gibt, steht auf einem anderen Blatt.
Gruß,
MartinM
Hartmut, was erwartetst Du sonst von den BRD-Bürokraten?
Alles keltische wird wie 1938 verbeannt, Parksünder, wenn sie deutsch sind, in den Knast gesteckt, während die Frauenvergewaltiger aus dem Kosovo frei rumlaufen.
Wenn xxx
Oleg,
da Sie hier zum wiederholten Male nur Dünnsinn absondern und Ihre Kommentare möglicherweise strafrechtlich relevant sind, schalten wir künftig keine Beiträge von Ihnen mehr frei.
NPD-BLOG.INFO
…und erst die Paranoiden vom Balkan, die lässt man in Blogs Kommentare posten. Skandal!
Ich hoffe, OLEG, dass Ihnen bewusst ist, dass Ihre Äußerungen schon strafrechtlich relevant sind, weil sie weit abseits sachlicher Kritik die Justiz und den Rechtsstaat verunglimpfen.
Herr Gensing: In Ihrem eigenen Sinn würde ich eine Löschung erwägen.
Darüberhinaus erinnert mich die Argumentation von Herrn Slomski an das Gejammer der Nazis, dass ja auch Hakenkreuze alte Symbole seien, die selbstverständlich gar nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun haben müssen und deren Verbot darum natürlich eine undemokratische Unterdrückung der Germanen durch den Besatzerstatt seien und bla bla
Moin,
zu Oleg: Nach seinen jüngsten Hasstiraden werden dessen Kommentare nicht mehr freigeschaltet. Dazu kommt ja auch noch, dass er fremde Texte hier als seine eigenen verkauft, Beleidigungen usw. Jetzt kann er erst einmal vor dem Bildschirm sitzen und “Zensur!” schreien oder Drohungen ausstoßen. Who cares?
Grüße
Moderator NPD-BLOG.INFO
Das faszinierenste an den rechten Kommentarpostern hier ist, dass ich echt nicht weiß, ob sie das, was sie schreiben, wirklich ernst meinen. So blind kann selbst ein Rechtsextremer nicht sein.
Entweder, “Oleg” und “Hartmut” sind wirklich blind, oder sie praktizieren die wirklich denkbar billigste Polemik. Da wirkt der Gansel ja noch überzeugend gegen – und das will was heißen *g*
Moin Dennis,
das geht mir genauso, ich lese die Zeilen und denke: Alter Schwede, das kann es doch gar nicht geben.
Aber wie es heißt es so schön: Es gibt nichts, was es nicht gibt.
Grüße
Patrick Gensing
Was Oleg betrifft, so erfolgt doch von ihm nirgendwo eine Verunglimpfung der Justiz!
Und Deutschland ein Rechtgsstaat? Wer das glaubt, der glaubt auchg an den Weihnachtsmann, den Osterhasen, den Klapperstorch und den lieben Gott!
Und ist denn neuerdings jeder ein Rechtsextremist, wer diese ganze Polemik gegen Runen, germanische, keltische und andere heidnische oder antichristliche Symbole sowie gegen bestimmte Musikrichtungen (z.B. Metal, Dark Music) bescheuert findet? Es ist doch nicht mehr zu übersehen, dass diese ganze Sache in Wirklichkeit von den Kirchen und den evangelikalen Fundamentalisten gesteuert wird!
Du hast die Freimaurer vergessen…
Tja, Herr Slomski:
“Was Oleg betrifft, so erfolgt doch von ihm nirgendwo eine Verunglimpfung der Justiz!”
Sie haben Recht, es wurde ja auch gelöscht :-) Und wenn ich in der Justiz wäre, würde ich auch Ihnen wegen übler Nachrede eins überbraten. Denn wenn Sie nicht beweisen können, dass sich dort überall Fundamentalisten und andere Fanatiker tummeln, dann ist das Rufschädigung und strafbar. Die Meinungsfreiheit hat dort ihre Grenzen, wo andere in ihrer Würde angegriffen werden. Diese Punkt haben Sie durch Ihre Unsachlichkeit und dümmlichen Pauschalierungen weit überschritten. Sie sind (ohne Nennung irgendwelcher Fakten) ein übler Hetzer, der die gesamte Justiz und den Rechtsstaat infrage stellt. Argumente kennen Sie nicht, nur Hasstiraden ohne Belege.
Ihre naive Argumentation erinnert überdies an dieses Prinzip: 20 % aller Menschen haben Karies, 20 % aller Menschen sind Chinesen. Also haben alle Chinesen Karies.
Ich freue mich jetzt auf den Weihnachtsmann! :-)
Hallo, Hartmut,
bleib cool, wenn WW und die anderen hier totale Gehirnscheisse verzapfen! Denk immer dran: die oberste Spießerregel lautet: mach mir meine heile Welt nicht kaputt! Darum wollen Spießer ja die Wahrheit nicht hören bzw. lesen! Das war schon immer so. Wer im Dritten Reich die Wahrheit sagte, war ein übler Hetzer! Wer in der DDR die Wahrheit sagte, war ein übler Hetzer! Wer in der heutigen BRD die Wahrheit sagt, ist natürlich auch ein übler Hetzer! Doch jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht! Und jeder Dreck braucht eine Schleuder, die sie verbreitet! Und hier wird halt viel geschleudert!
Blutengel, Sie liefern ebenso leeres bla bla ohne jedes Argument. Nennen Sie doch einmal ein paar Fundamentalisten! Namen, Adressen, los! Weisen Sie Kontakte der Kirchen in die Politik nach! Oleg sprach von “Todeslagern” in unserem Rechtssystem. Wo sind die denn? Und wo werden Parksünder in den Knast gesteckt, wie er behauptet? Nennen Sie Gerichtsurteile oder Zeitungsberichte oder irgendetwas. Fakten, Fakten, Fakten, Leute! Her damit! Nun?
Stattdessen spielt Ihr Euch hier als Verfolgte und Unterdrückte auf. Armselig!
Evangelikale Fundamentalisten in der Politik nennen? Wo ist das Problem? Der bekannteste von denen ist ja wohl George W. Bush. Doch bleiben wir in Deutschland! Da ist doch eine gewisse Angela Merkel. Die wollte doch tatsächlich diesen dämlichen Christengott in der EU-Verfassung mit unterbringen. Und dann ist da noch ein gewisser Edmund Stoiber im “Gottesstaat” Bayern. Der fordert doch tatsächlich eine strafrechtliche Verfolgung von “Gotteslästerung”. Und er will in allen öffentlichen Gebäuden Kruzifixe anbringen lassen, auch außerhalb Bayerns! Und dann ist da auch noch eine hessische Kultusministerin namens Karin Wollf. Die will doch tatsächlich im Schulunterricht die Evolutionstheorie durch die biblische “Schöpfungsgeschichte” ersetzen! Und es gibt da ja auch noch ein paar bayrische Grüne, die doch tatsächlich der Forderung nach Anbringung von Kruzifixen in den Schulen zustimmen. Und es gab ja auch in jüngster Vergangengheit Politiker, die die Einführung von Gebeten an den Schulen bei Unterrichtsbeginn forderten. Und wie sieht es im Kriegsministerium aus? Da gibt es doch wohl Verantwortliche für den neuesten Schwachsinn. Und dieser besteht darin, dass alle Soldaten, also auch Atheisten, verpflichtet werden sollen an einem “Lebenskundlichen Unterricht” bei Millitärgeistlichen teilzunehmen. Da soll also eine neue Generation von “Gotteskriegern” herangezüchtet werden. Wenn das alles keine evangelikalen Fundamentalisten sind, wer dann?
Wie sagt doch Richard Dawkins so zutreffend: Wenn ein Mensch unter einer Wahnvorstellung leidet, dann nennt man es Geisteskrankheit! Wenn viele Menschen unter gleicher Wahnvorstellung leiden, dann nennt man es Religion!
Übrigens: Karin Wollf hat dafür sogar im Juli 2007 von den Brights den Dodo des Monats erhalten! (Das ist deren Preis für den jeweils größten religiösen Schwachsinn).
Und das mit der Zwangsmissionierung bei der Bundeswehr ist dort auch nachzulesen! Ich empfehle mal bei “Brights- Die Natur des Zweifels” reinzuschauen!
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Angela Merkel ist von der CDU – natürlich fordert sie einen Gottesbezug in der EU-Verfassung. Ebenso wie die meisten anderen konservativen Parteien in der EU. Warum? Weil ihre Wählerschaft überwiegend christlich geprägt ist und man sich versucht, bei dieser Wählerschaft anzubiedern.
Von Fanatismus ist das weit entfernt. Auch unser Grundgesetz enthält in der Präambel einen Gottesbezug – ebenso wie ein etwaiger Gottesbezug in der EU-Verfassung ist der jedoch rein symbolischen Charakters und hatte noch nie einen wirklichen Einfluss auf die Auslegung des Grundgesetzes.
Ich selbst bin klar gegen einen Gottesbezug – aber nicht, weil ich ihn für “fanatisch christlich” halte, sondern, weil er der Integration Andersgläubiger (und auch von Atheisten) durch seinen Symbolcharakter erschwert.
Stoiber ist eine Persona non grata – sein volkstümelndes, christlich-verklärtes Weltbild ist bekannt. Aber: Hat dies je ernsthafte Auswirkungen gehabt, wie ihr behauptet? Hängen “Kreuze in allen öffentlichen Gebäuden”? Oder in allen Schulen? Gibt es irgendwo an staatlichen Schulen das Morgengebet? Wird im “Schulunterricht die Schöpfungsgeschichte statt der Evolutionslehre” unterrichtet?
Die Antwort lautet in all diesen Fragen “Nein!”. In einem Staat mit 82 Millionen Menschen gibts nunmal auch einen Haufen Menschen, die Außenseitermeinungen vertreten – wie etwa radikale Christen. Das schöne an der Demokratie ist jedoch, dass diese Menschen sich hier nicht durchsetzen können. Außer natürlich, ein großer Teil des Volkes teilt diese Meinung – wie etwa bezüglich des Christentums in Bayern. Dann hat das Christentum sogar tatsächlich Einfluss.
Aber durch das Zitieren der Dümmsten unter seinen politischen Gegnern kann man natürlich gut auf Stimmenfang gehen. Mit der Realität hat das wenig zu tun.
Der LKU stammt im übrigen aus einer Zeit, als das ganze Land noch christlicher geprägt war: 1959. In dieser Sache ist auch das letzte Wort noch nicht gesprochen, da auch die Möglichkeit, gegen Beschlüsse wie den von dir zitierten, juristisch vorgehen zu können, zu den positiven Seiten der Demokratie gehört. Allgemein halte ich den LKU sogar für Sinnvoll – lediglich sollte er religiös neutral ausgestaltet und nicht von Geistlichen erteilt werden. Aber das ist nur eine Frage der Zeit.
“…und wer nicht für uns ist, der ist gegen uns und wird dies in den kommenden Jahren noch bitter bereuhen…”…
Aus einer Rede von J.Göbbels auf dem Parteitag der NSDAP nach deren Wahlsieg in 1933.
Sprich: Wer nicht konform geht wird dafür bestraft werden.
Ich muß bedauernswerter Weise feststellen, das ich zwischen damals und heute kaum noch einen Unterschied erkennen kann.
Propaganda und Zensur erreichen heute nahezu das gleiche Niveau.
Wie ein Arzt der nur die Symthome einer Krankheit behandelt, weil er weiß, das erzu schlecht dafür ist, die Krankheit selbst zu bekämpfen.
Ist die Politik zu schwach aus eigener Kraft die eigene Macht zu erhalten, dann müssen zum Machterhalt alle Konkurenten elleminiert werden, die als Ausweichmöglichkeit in Frage kommen.
Auch das unterscheidet sich nur wenig von den Methoden der Faschistischen Regierung von damals.
Frage mich wann die Linken dieser Taktik zum Opfer fallen werden.
@W W:
Mit der folgenden Argumentation: “…Die Meinungsfreiheit hat dort ihre Grenzen, wo andere in ihrer Würde angegriffen werden…”
– wird in der BRD schon seit geraumer Zeit ein kontinuierlicher Abbau und die beschneidung von Demokratie betrieben.
Die Aussage an sich ist derart schwammig formuliert, daß diese sich sogar dazu eignet jede Form an konstruktiver Kritik im Keim zu ersticken.
Im übrigen empfinde ich Ihre agressive Polemik als sehr fanatisch und möchte Sie daher als Beispiel für Fanatismus anführen.
Und es stimmt. Schon seit jeher wurden Kritiker von totalitären Systemen und deren Anhängern als “…üble Hetzer…” bezeichnet und ins Geselschaftliche Abseits gestellt.
Das trägt genauso wenig zum lösen der aktuellen realen Probleme bei wie das Verbieten von zu politischen zwecken missbrauchten Symbolen.
Wieso “wann die Linken dieser Taktik zum Opfer fallen”? Gegen die Linken wird doch seitens der Neoliberal-globalkapitalistischen Blockparteien SPD, CDU, CSU, Grüne und FDP schon lange intensiv gehetzt!
Am besten verbietet man die Buchstaben N, P, D, und auch die Buchstaben zum Bilden der Namen Adolf Hitler, SS usw.
Sachverstand gibt es in dieser Welt keinen mehr :-))
Jaja, die Nazis sind die am schlimmsten verfolgte Minderheit der Geschichte, sie werden vollkommen grundlos von anderen als Nazis angefeindet, es gibt überhaupt keinen einzigen Grund, gegen Rechtsextremisten etwas zu machen, denn das sind eigentlich nur hippieeske Patrioten, die ihr Land ein bisschen umgestalten wollen, aber total missverstanden werden. Die BRD ist eine Diktatur, die nur mit dem 3. Reich zu vergleichen ist (das war ja gar nicht so schlimm, das behaupten nur die fiesen Alliierten) und die deutsche Rechte setzt ihren fast schon jahrhundertelangen Kampf für Demokratie und Freiheit heldenhaft fort.
Hab ich was vergessen? Achja, dieses Blog wird künftig in Personalunion vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen betrieben, ich bin auf Recherche-Reise zum Mars, um ein Interview mit dem eineiigen Führer zu führen!
Und jetzt bitte weiterheulen oder darüber aufregen, dass die faschistischen Antifaschisten nicht mit den antifaschistischen Faschisten spielen wollen, Ihr Opfer!
Meine Person kann sich nicht vollständig rechts einordnen das möchte ich als erstes klar stellen.
Zu dem Verbot muss ich Feststellen:
1; was ist Älter das Kreuz oder Adolf
2; ich wurde 1969 geboren, musste mich in den 1990ern von DEUTSCHEN mit Eiern, Tomaten und dergleichen bewerfen lassen wärend des ersten GolfKrieges, Hatte Rühes ( Lügner und zu dumm zum Laufen ) Trachtenuniform an und war SANITÄTER.
3; das hofieren von Israelischen Mitbürgern muß endlich ein Ende haben, unsere Generation hat mit dem Holocaust nichts mehr am Hut.
4; Unsere Politiker in Berlin subventionieren den Ausverkauf von dem was in Deutschland noch Vorhanden ist und werden nicht zur Rechenschaft gezogen.
5. das gesamte Wahlrecht muss auf einen aktuellen Stand gebracht werden, es soll nicht noch mal Passieren können das so ein Dicker wieder 16 Jahre am Ruder des Sinkenden Deutschlands ist.
So jetzt hab ich mal richtig ausgekotzt.
Vielleeicht liest das ja mal der BND oder all die anderen Schärgen von Herrn Schäuble den ich mittlerweile gerne mit Röhm oder HIMMLER vergleiche, Willkommen im “Polizei- und Unrechtsstaat Deutschland “
Was ich Vergessen Habe.
Bis in die 90er Jahre hab ich Brandneue Parteiabzeichen der NSDAP in England und im Süden der Vereinigten Staaten angeboten bekommen. Jetzt kommt IHR.
[...] Der Bundesgerichtshof hat am 14. November 2008 einen Beschluss vom 01. Oktober 2008 veröffentlicht. Demnach hatte der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Rahmen eines Vorlageverfahrens über die Frage zu entscheiden, ob das öffentliche Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes – die Darstellung eines gleichschenkligen Balkenkreuzes, um dessen Schnittpunkt ein Ring gelegt ist -, das von der verbotenen verfassungsfeindlichen “Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit” (VSBD/PdA) als Emblem benutzt wurde, auch dann den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) erfüllt, wenn das Symbol isoliert, d. h. ohne konkreten Hinweis auf die verbotene Organisation öffentlich verwendet wird. Der Senat hat die Frage im Grundsatz bejaht. weiter… [...]
Als nächstes benutzt eine andere rechtsextreme Gruppe z.B. das Zeichen der Addition (+) auf irgendwelchen Jacken oder sonst was..
Verbieten wir dann in Deutschland das Pluszeichen weil es dann mit rechtsextremen Gedankengut in Verbindunggebracht werden kann???
Idiotismus kennt echt keine Grenzen mehr!
Indem wir eigentlich harmolse Sachen verbieten nur weil eine politische Gruppe dies sich als Symbol aussucht, geben wir diesen Gruppen in Wahrheit nur immer mehr Macht über uns. Da wir in erster Linie unsere Freiheit selber einschneiden! Wir schaden damit nur unserer eigenen Freiheit und nicht den Gruppen oder Vereinigungen wegen wessen wir solch Verbotsentscheidungen treffen. Da wird schnell das nächste Symbol gefunden.
Diesen Stimmen kein Gehör bieten in unserem Denken ist die viel bessere Zutat..
[...] wurde diesmal auf eine Entscheidung aus 2008 zurückgegriffen, welche die positive Darstellung das Keltenkreuz verbietet. Der Vorwurf lautete somit diemal “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger [...]
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