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Sechs Jahre Haft für Ex-NPD-Anwalt Mahler

25. Februar 2009 16:30 56 views Kein Kommentar

Der Holocaust-Leugner, Nazi und Ex-RAF-Terrorist Horst Mahler ist am 25. Februar 2009 in München erneut wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Vor dem Landgericht München II musste sich der 70 Jahre alte frühere RAF-Anwalt wegen antisemitischer Hetzreden und der Verbreitung eines Buches des rechtskräftig verurteilten Holocaust- Leugners Germar Rudolf verantworten. Das Urteil lautete sechs Jahre Haft. Noch im Gerichtssaal wurde Mahler laut Medienberichten verhaftet und abgeführt.

Laut Anklage hatte Mahler den Holocaust als “die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte” bezeichnet. Derartige Äußerungen soll der Angeklagte ins Internet gestellt und unter Beifügung des digitalisierten Rudolf-Buches auf CD verschickt haben. Der Ex-Anwalt war bereits mehrmals wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Auch in diesem Prozess “nutzte” Mahler sein Schlusswort, um seinen wahnhaften Antisemitismus einmal mehr zu verbreiten.

Siehe auch: Haftstrafe gegen Holocaust-Leugner Mahler bestätigt, Holocaust-Leugner Mahler hält vierstündigen Philosophievortrag, BGH bestätigt Berufsverbot und Haftstrafe gegen Holocaust-Leugnerin Stolz, Biografie von Horst Mahler – eine mindestens doppelte Wandlung, Zündel-Anwältin und Mahler-Gefährtin Stolz muss ins Gefängnis, Wo die Liebe hinfällt – Mahler wird verlegt

Kein Kommentar »

  • bEn said:

    M wurde laut wikipedia im januar 1936 geboren, ist also 73.

  • Sechs Jahre Haft für Ex-NPD-Anwalt Mahler « dokumentationsarchiv said:

    [...] leave a comment » via NPD-BLOG.INFO » Sechs Jahre Haft für Ex-NPD-Anwalt Mahler. [...]

  • Eddie said:

    Was für ein wunderbarer Tag,finde ich.
    6 Jahre Haft.
    Das geht runter wie Öl.

  • Hans said:

    Ja aber?
    Der Iran leitet UNO-Konferenz Durban II
    Pfarrer Escoto die UN-Vollversammlung
    Duisburgs linker OB-Kandidat ruft zu Israelboykott auf.

    ist doch alles schlimmer als die Wahnvorstellungen des APO-Großväterchens!

  • Birgit said:

    “ist doch alles schlimmer als die Wahnvorstellungen des APO-Großväterchens!”

    Warum?

  • Steve said:

    Praktisch gibt es also für in diesem Punkt abweichende Meinungsäußerungen durchaus mal Lebenslänglich. Interessant, diese Verhältnismäßigkeit.

    Wie hieß doch gleich das Buch von Stanislaw Lem, in dem jemand wegen der Nichtrückgabe eines geliehenen Buches zum Tode verurteilt wird?

    “abweichende Meinungsäußerungen” – guter Versuch, Steve. Schon mal was von Beleidigung und Verhöhung der Opfer der Nazis gehört? Vom systematischen Versuch, gegen Minderheiten zu hetzen? Und davon, dass Mahler nicht das erste Mal vor Gericht steht? Über das Strafmaß lässt sich streiten, über Ihre Relativierungen nicht. War Unsinn, ist Unsinn und bleibt Unsinn. Egal wie oft Sie das auch wiederholen.

  • WW said:

    Allein schon die Tasache, sechs Jahre Knast zu “lebenslänglich” zu stilisieren (und wenn er 90 wird?), beweist die niveaulose Stimmungsmache von Steve gegen das Urteil.

    Übrigens hatten es die Nazis im Gegensatz mit der Meinungsfreiheit tatsächlich nicht so: Was ereilte noch jemanden, der 1944 öffentlich behauptete, der Krieg sei nicht mehr zu gewinnen…?

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