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Neonazi-Aufmarsch am 1. Mai in Hannover verboten

19. März 2009 15:21 62 views Kein Kommentar

Polizeipräsident Uwe Binias hat am gestrigen Tage eine für den 1. Mai angemeldete Demonstration von Rechtsextremen in Hannover verboten. Der Behördenleiter erklärt zu seiner Entscheidung: “Ich erwarte durch die möglicherweise mehr als 1000 Teilnehmer dieser Veranstaltung sowohl eine Störung der öffentlichen Sicherheit als auch eine öffentliche Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Daher untersage ich diese Demonstration ebenso wie mögliche Ersatzveranstaltungen in Hannover.”
Zu den Gründen:

- Das Motto der Veranstaltung lautet: “Schluss mit Verarmung, Überfremdung und Meinungsdiktatur — Nationaler Sozialismus jetzt.” Darin liegt bereits eine Billigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und die Forderung nach einem neuen Nationalsozialismus. Durch die Wahl des symbolträchtigen Veranstaltungstages wird die Gefahr einer Verherrlichung Nazi-Deutschlands noch verschärft. So heißt es auf einem Flugblatt zu dieser Demonstration ausdrücklich: “1. Mai – arbeitsfrei seit 1933″. – Die angemeldete Versammlung in Hannover soll anknüpfen an die Vorjahresveranstaltung am 1. Mai vergangenen Jahres in Hamburg. Dabei ist es zu Ausschreitungen Linksautonomer gekommen – aber Gewalt in erheblichem Ausmaß ging eindeutig auch von rechten Demonstranten aus. In Hamburg sind massiv die rechtsradikalen und gewaltbereiten “Autonomen Nationalisten” in Erscheinung getreten. – Binias sieht insgesamt eine “neue Qualität der Gewaltbereitschaft in der rechten Szene”. Mit dem Auftreten der “Autonomen Nationalisten” müsse nach Auswertung aller zugänglichen Quellen auch für Hannover gerechnet werden. – Der Anmelder – und Versammlungsleiter – ist der rechtsextremen Szene zuzurechnen. Er ist Angehöriger einer sogenannten “Freien Kameradschaft”, er war zudem 2008 Landtagskandidat der rechtsextremen NPD. Darüber hinaus liegen über ihn umfangreiche kriminalpolizeiliche Erkenntnisse vor. Daher ist von diesem Versammlungsleiter nicht zu erwarten, dass er auf einen friedlichen Verlauf der Demonstration hinwirkt. – Die Demonstration sollte am Zentralen Omnibusbahnhof beginnen und durch die Innenstadt nach Linden und zurück führen. Um einen solchen Aufzug abzusichern und um die Sicherheit am verlängerten ersten Mai-Wochenende zu gewährleisten, wären nach polizeilicher Lageeinschätzung mehr als 8000 Einsatzkräfte erforderlich – und damit würde in erheblichem Umfang Unterstützung aus anderen Bundesländern notwendig. Die benötigten Kräfte stehen aber nicht zur Verfügung, da gerade am 1. Mai auch in zahlreichen anderen Städten wie Berlin, Ulm, Mainz und Dresden polizeiliche Großeinsätze anstehen.

Polizeipräsident Binias betont abschließend: “Als Versammlungsbehörde ist die Polizeidirektion Hannover verantwortlich für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Und genau das ist am 1. Mai nur möglich durch ein Verbot der angemeldeten Demonstration der Rechtsradikalen.”

Siehe auch: Neonazis mobilisieren am 01. Mai auch nach Weiden und Mainz, NPD will am 01. Mai in Berlin marschieren, Neonazis und soziale Themen: Ist das neu?Völkischer Antiimperialismus: Bei der NPD gut aufgehoben, Neonazis wollen am 01. Mai auch in Ulm aufmarschieren, Rechtsextremisten planen Aufmarsch am 01. Mai in Hannover, Rangliste von Reporter ohne Grenzen: Rüge wegen Neonazi-Angriffe auf Journalisten, Hintergrund: Die “Autonomen Nationalisten”, Neonazis am 01. Mai in Dortmund: “Gegner werden verschwunden sein”

Kein Kommentar »

  • Birgit said:

    Schön! :-)

  • Niels said:

    naja, ich glaube kaum, dass diese Begründung vor Gericht bestand haben wird und die Nazis werden mit Sicherheit vor Gericht gehen.

  • Phil said:

    Also zumindest die Begründung mit zu wenig Polizisten könnte vor Gericht Bestand habe. Als während der Fußball-WM 2006 viele Einsatzkräfte gebunden waren hat es auch funktioniert.

  • WW said:

    Die WM war ein Ausnahmefall, das zieht hier nicht, vermute ich. Stichhaltaltig ist auch die befürchtete Verherrlichung des Nationalsozialismus. Trotzdem: Bliebe es vor Gericht bei einem Verbot, dann könnte ein anderer Anmelder mit einem anderen Motto immer noch etwas Neues anmelden, das ein Gericht genehmigen müsste. Den Nazis geht es ja nicht um das Thema oder Inhalte, sondern um die öffentliche Provokation. Notfalls holen Sie die Klamotte “Für Meinungsfreiheit” wieder heraus oder auch mal wieder Kinderschänder. Ich rechne fest mit einer genehmigten Aktion an dem Tag.

  • Birgit said:

    Warum sollte der 1. Mai kein Sonderfall sein? Die Polizei ist verpflichtet die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten und da dies laut Begründung aus genannten Gründen nicht sichergestellt werden kann, denke ich auch das es vor Gericht bestand haben dürfte.
    Zum Thema neue Anmeldung: Das die Rechtsextremen so etwas im Falle eines Verbotes versuchen könnten, wissen auch die Gegner der Rechtsextremen. Ein solches Vorhaben könnte sich als schwierig erweisen…

  • trueten.de - Willkommen in unserem Blog! said:

    Was mir heute wichtig erscheint #104…

    GegenRechtsLeben: “Das Informations- und Dokumentationszentrums für Antirassismusarbeit e.V. (IDA) hat die Broschüre „Wider das Vogel-Strauß-Prinzip. Zum Umgang mit rechtsextrem orientierten Jugendlichen“ publiziert: Der Reader widmet sich den …

  • 1mai09 said:

    npd-blog.info: Neonazi-Aufmarsch am 1. Mai in Hannover verboten…

    Polizeipräsident Uwe Binias hat am gestrigen Tage eine für den 1. Mai angemeldete Demonstration von Rechtsextremen in Hannover verboten. Der Behördenleiter erklärt zu seiner Entscheidung: “Ich erwarte durch die möglicherw…

  • WW said:

    Eigentlich soll man ja nicht die BLÖD lesen, aber manchmal steht sogar etwas Wahres darin:

    http://www.bild.de/BILD/regional/hannover/dpa/2009/04/06/neonazi-klagt-gegen-demoverbot.html

    “Neonazi klagt gegen Demo-Verbot

    Hannover (dpa/lni) – Der Veranstalter der geplanten Neonazi-Demonstration am 1. Mai in Hannover hat gegen das von der Polizei verhängte Verbot geklagt. Das Verwaltungsgericht Hannover teilte mit, es sei am Montag Klage erhoben und ein Eilantrag gestellt worden. Der Veranstalter, ein Mitglied einer rechtsextremen Celler Kameradschaft, hält das Verbot für verfassungswidrig und sieht darin einen Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit. Bis zum 14. April kann die Polizei in dem Eilverfahren Stellung nehmen. Das Gericht werde zügig über die Klage entscheiden, sagte ein Sprecher. Die Polizei hatte die Neonazi-Demo aus Angst vor ausufernder Gewalt verboten.”

  • Hans said:

    Richtig so! Das ganze bitte auch für Berlin!

  • Luis Fernández Vidaud said:

    Da hilft nur der Weg zu den Gerichten.

  • dfd said:

    Was für ein Schwachsinn, wieso steht hier nichts von den Linksfaschisten, die letztes Jahr in Hamburg Autos angezündet, Polizisten attackiert etc haben?
    Weil das da natürlich tot geschwiegen wird.

    LÜGENPRESSE HALT DIE FRESSE!

  • WW said:

    DFD, vielleicht weil es am Thema vorbei geht? :-) Oder soll jetzt das Anzünden von Autos durch Linke ein Argument sein, die Nazis nicht oder gerade doch marschieren zu lassen?

    Wer das Wort “Linksfaschisten” verwendet, stellt sich übrigens eindeutig als Nazi bloß. Der Normalbürger kennt dieses Wort nämlich nicht.

  • Sky said:

    > Wer das Wort “Linksfaschisten” verwendet, stellt sich übrigens eindeutig als Nazi bloß.

    Ich kenne das Wort, präferiere aber “rote SA”.

    Solchen Mist können Sie woanders verbreiten, adieu.

  • watchdog said:

    Das BVerfG hat die Beschwerde nicht angenommen und somit das OVG-Urteil aus Lüneburg bestätigt, gerade erst vor ca. 40 Minuten. Also nix mit braunem Sumpf in Hannover, verboten bleibt verboten!

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