ARGE fordert Gelder für Neonazi-Versandhandel zurück
Die Agentur für Arbeit Dortmund hat angekündigt, die Fördergelder für die “Ich-AG” eines Neonazis zurückzufordern. Mit Betroffenheit habe die JobCenterARGE auf entsprechende Presseberichte reagiert. Die ARGE sei “erschrocken und bestürzt über die Ausgestaltung des dargestellten Internethandels”. Unverzüglich würden die gezahlten Fördergelder zurückgefordert – “in der Hoffnung auf Erfolg vor Gericht”. Die Rechtsstelle der ARGE habe umgehend den Auftrag erhalten, die entsprechenden rechtlichen Schritte einzuleiten.
Die ARGE weist darauf hin, dass der Neonazi Dennis G. seit rund zweieinhalb Jahren “nicht mehr Kunde der Jobcenter ARGE” sei. Im Jahr 2006 habe er für einen gewissen Zeitraum Einstiegsgeld zur Existenzgründung erhalten; eine Förderung einer sog. Ich-AG über drei Jahre habe es aber nicht gegeben.
Zum damaligen Zeitpunkt konnten nach Angaben der ARGE auf Grund der vorgelegten erforderlichen Unterlagen keine Hinweise gefunden werden, die auf eine strafrechtlich relevante oder rechtsextreme Handlung gedeutet hätten. Auch der vorgelegte detaillierte Businessplan enthielt demnach diesbezüglich keinerlei Anhaltspunkte. Dennoch nehme die JobCenterARGE diesen Vorfall zum Anlass, die Mitarbeiter weiter zu informieren und zu sensibilisieren, heißt es weiter.
Rädelsführer bei Angriff auf Gewerkschafter
G. ist nach Einschätzung des Dortmunder Polizeipräsidenten einer der Rädelsführer der Ausschreitungen am 1. Mai, berichtet DerWesten weiter. Er soll zusammen mit einem weiteren Kumpanen die Neonazis im Hauptbahnhof per Handzeichen aufgerufen haben, in die Stadt zu ziehen. Anschließend hatte die Meute die DGB-Kundgebung am Platz der alten Synagoge in der Dortmunder Innenstadt überfallen. Nach den Ausschreitungen hatte die Polizei Räumlichkeiten von Dennis G. wegen der Ausschreitungen am 1. Mai durchsucht.
Stahlkugeln, wie sie in dem Shop angeboten werden, sind dem Bericht zufolge auch bereits eingesetzt worden. Darauf verweise Ulla Jelpke, Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, heißt es. Am 15. und 29. August 2008 wurde demnach die Frontscheibe ihres Wahlkreisbüros mit solchen Stahlkugeln beschossen. „Als G. die Förderung beantragte, war er längst ein stadtbekannter Neonazi, der neonazistische Aufmärsche angemeldet sowie Flugblätter zu verantworten hatte”, so Jelpke. Er sei zudem schon bundesweit in den Medien als Führungsperson der „autonomen Nationalisten” bekannt gewesen. Daher sei es vollkommen unverständlich, warum G. die Förderung erhalten habe. Offenbar, so Kerstin Wiedemann, gebe es in der Stadt immer noch ein mangelndes Problembewusstsein. Die Agentur für Arbeit in Dortmund wollte zu den Vorwürfen aus Datenschutzgründen keine Stellungnahme abgeben, heißt es weiter.
Siehe auch: Arge förderte offenbar Neonazi-Versandhandel, Innenansichten aus der Neonaziszene: Ein Autonomer Nationalist steigt aus, Neonazis am 01. Mai in Dortmund: “Gegner werden verschwunden sein”









So schwer es in manchen Dingen auch sein mag: Grundsätzlich können sich Arbeitsämter und ARGEN bei der Beurteilung der Frage, ob ein Leistungs- bzw. Förderantrag berechtigt ist, nur nach den allgemeinen Bestimmungen des SGB richten und nicht nach ideologischen Gesichtspunkten.
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