Neonazi-Aufmarsch in Dortmund findet als “stationäre Kundgebung” statt
Das Bundesverfassungsgericht hat nach Angaben de Neonazis Christian Worch das vom Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht bestätigte Versammlungsverbot außer Vollzug gesetzt. Die geplante Demonstration der Neonazis in Dortmund könnte damit stattfinden, allerdings nur als “stationäre Kundgebung”. Dies habe die Polizei zur Auflage gemacht.
Zuvor hatte der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein Westfalen das durch die Polizei und das Verwaltungsgericht ausgesprochene Verbot bestätigt. Die Richter verwiesen auf Aussagen des Anmelders im Verfahren, wonach er selbst eingeräumt habe, dass es in der Vergangenheit bei Aufmärschen wie am 1. Mai in Dortmund zu gewalttätigen Übergriffen gekommen war. Weil der Neonazi versucht habe, „Angriffe auf seiner Meinung nach rechtswidrig handelnde Polizisten zu rechtfertigen, lasse er erkennen, dass mit vergleichbaren Gewaltakten künftig auch unter seiner Leitung zu rechnen sei“, heißt es in der Begründung des Gerichts.
Außerdem sei der Antragsteller der vom Verwaltungsgericht „ausführlich belegten naheliegenden Gefahr des Einsatzes eines ‘Schwarzen Blocks’“ nicht durchgreifend entgegen getreten. Die Richter verwiesen auf Erfahrungen mit ähnlichen Demonstrationen in der vergangenen Zeit, die die polizeiliche Prognose stützten. Demnach werde der Aufmarsch mit Billigung des Veranstalters einen gewalttätigen Verlauf nehmen – deshalb falle er auch nicht unter den Schutz der Versammlungsfreiheit.
Siehe auch: Neonazi-Aufmarsch zu “Antikriegstag” bleibt verboten, Neonazi-Aufmarsch in Dortmund: Worch zieht vor das Oberverwaltungsgericht, Neonazi-Aufmarsch am 05. September in Dortmund verboten









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[...] Die Polizeibehörde in Dortmund ermöglicht nur eine Kundgebung der Faschisten unter strengen Auflagen auf dem Park-and-ride-Parkplatz an der Speestraße in der Zeit zwischen 13:00 und 21:00 Uhr und [...]
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