Staatsanwaltschaft legt dresden-nazifrei.de still
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Seite Dresden-nazifrei stilllegen lassen. Unter der Adresse dresden-nazifrei.de erscheint mittlerweile eine statische Seite, auf der es heißt, da
die Staatsanwaltschaft Dresden der Ansicht ist, dass dass das Aufrufen zu zivilem Ungehorsam und Blockaden gegen einen Naziaufmarsch ein öffentlicher Aufruf zu Straftaten sei wurde der Provider aufgefordert, diese Seite still zu legen. Diese Aufforderung reiht sich ein in eine Reihe von Repressionsmaßnahmen gegen das Bündnis “Nazifrei! Dresden stellt sich quer” der vergangenen Tage.
Dass die Mobilisierung mittlerweile zum Selbstläufer geworden ist, zeigen zahlreiche Solidarisierungsaktionen. Informiert Euch über Presse und alternative Berichterstattung über den neuesten Stand der Mobilisierung!
Inzwischen wurde bereits eine Ausweichseite eingerichtet.
“Zensur”
Die Abschaltung der Seite stößt indes auf massive Kritik. Der Grünen-Politiker Johannes Lichdi forderte die Staatsanwaltschaft auf, auch gegen ihn ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. “Es ist schon bemerkenswert, mit welchem Engagement und welcher Akribie die Staatsanwaltschaft Dresden den Aufruf des Bündnisses in die kriminelle Ecke zu stellen versucht”, sagte Lichdi laut Dreden-Fernsehen.
Die Auslegung des Wortes ‘Blockade’ als Aufforderung zu einer strafbaren Handlung sei “böswillig und fernliegend”. Offensichtlich sollten hier ‘Argumente’ für ein Verbot der Versammlunggesammelt werden. Zudem sei die Sperrung “offensichtlich nutzlos, da der Aufrufmittlerweile überall im Netz verbreitet ist. Wäre die Staatsanwaltschaft wirklich von der Strafbarkeit überzeugt, müsste sie auch ein Ermittlungsverfahren gegen mich einleiten”, so Lichdi weiter.
Der DGB-Regionsvorsitzender von Dresden Oberes Elbtal, Ralf Hron, sprach den Angaben zufolge von Zensur. “Da brennen wohl bei einigen Verantwortlichen die Sicherungen komplett durch. Zur Erinnerung: Seit Monaten wird über politische Internetzensur diskutiert. Und die schalten einfach eine Seite im Netz ab. So was kannte ich persönlich bisher nur in der Debatte um Verletzungen der Menschenrechte in anderen Teilen dieser Welt”, so Hron.
Der Gewerkschafter betonte, dass alle von Gewerkschaften unterstützten Aktivitäten in der Tradition des gewaltfreien Widerstand stehen. Die mit friedlichen Mitteln den Rechtsexremismus entgegen stehen werden. Zu der Debatte in Dresden ergänzte Hron: “Das Zeichen der ‘Weißen Rose’ steht in Deutschland in der Tradition von den Geschwister Scholl für die mutigsten Menschen in der Zeit der Barbarei. Mit gewaltfreiem Widerstand haben die Scholls und ihre Mitstreiter sich den Nazis in den Weg gestellt. Wir ehren sie heute, damals wurde sie verfolgt. Die Weiße Rose steht in der Geschichte für aktiven Widerstand. Und für den Versuch: Moralische Werte und menschlichen Anstand unter allen Umständen zu wahren”.
Dokumentation: Die Staatsanwaltschaft Dresden hat in ihrer Sperrandrohung der Internet-Seite dresden-nazifrei.de auf folgende Paragraphen verwiesen:
Strafgesetzbuch (StGB) § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3214) geändert worden ist
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
In Verbindung mit dem Versammlungsgesetz § 21
Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Siehe auch: Dresden-Plakat: Politikerin der Linkspartei festgenommen, Starker Staat als Strategie, Kommentar: Mutwillige Vereinfachung, Hintergrund: Polizei geht gegen Dresden-Plakat vor









[...] Nun gibt es die absurde Situation, dass ein breites Bündnis, das zu einer Sitzblockade gegen die Nazi-Demo aufruft, kriminalisiert wird – wobei auch das Mittel der Zensur eingesetzt wird. Staatsanwaltschaft legt Seite von Dresden-nazifrei still (npd-blog). [...]
Was mir heute wichtig erscheint #183…
Internetzensur: Mit Vorliebe kreischen die Netzsperrer und Heuchler auf, wenn in China oder im Iran der Internetzugang zensiert wird. Dabei gibt’s das auch in der tollsten aller Demokratien, dort wo inzwischen wieder Linke, Antifaschisten und Demokrat…
Artikel 8 Grundgesetz kann auf Dauer natürlich nicht durch polizeiliche und staatsanwaltliche Maßnahmen gerettet werden, sondern nur durch allgemeine Einsicht der Staatsbürger. Bis dahin ist es allerdings noch weit.
Es gibt kein Bürgerrecht darauf, eine legale Versammlung zu verhindern. Und wer so etwas Demokratie nennt, meint nicht die freiheitliche Demokratie des Grundgesetzes, sondern die Volksdemokratie östlichen Zyps.
(…)
Rechtsbeugung, vorsätzliche Verletzung des Rechtes durch einen Richter, Schiedsrichter oder sonstigen Amtsträger zu Gunsten oder zum Nachteil einer Partei (§ 336 StGB). Dies gilt nicht nur für Berufsrichter, sondern auch für alle ehrenamtlichen Richter (z. B. Schöffen). Rechtsbeugung wird durch falsche Anwendung der Gesetze, Verfälschung des Sachverhalts oder den Missbrauch des Ermessensspielraumes begangen. Zu den Rechtssachen, bei denen Rechtsbeugung begangen werden kann, gehören alle Zivil- und Strafsachen, Verwaltungsverfahren und Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Ein Richter, der sich der Rechtsbeugung schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.1
(…)
Es gibt Vertreter von Polizei, Nachrichtendienst und Justiz, die glauben, dass man eine anhaltende Lüge durch eine neue Lüge „zudeckeln“ könnte … Dies „funktioniert“ vielleicht ein Jahr, oder drei Jahre, oder vielleicht auch acht Jahre – aber dann kommt der Tag, wo es nicht mehr funktionieren wird.
Im vorliegenden Fall ist nur Eines wichtig: sich vor Augen zu halten, was die Ursache für die vorgeblichen Straftaten des Gegen-Bündnis ist. – Diese „Ursache“ ist ein verfassungswidriger, nationalsozialistischer und der Völkerverständigung zuwiderlaufender Aufmarsch europäischer Rassisten und Nationalsozialisten auf deutschem Boden, unter deutscher Rechtslage.
Und weder sei da augenscheinlich „Gefahr im Verzug“, die das „Abschalten“ der Internet-Präsenz des Gegen-Bündnis erforderlich machen würde … geschweige dessen, dass das legitime Mittel des Zivilen Ungehorsams/Widerstandsrecht (in Form einer Sitzblockade) plötzlich bereits im Vorhinein, und offenbar grundsätzlich, strafbar wäre.
Man hätte es sich Vorher überlegen müssen, ob die Sicherheit aller Demonstranten in Dresden am 13. Februar 2010 überhaupt noch zu gewährleisten ist, wenn man schon den Aufmarsch Tausender Nationalsozialisten juristisch sanktioniert. – Wenn die Polizei nicht im Stande ist, die Sicherheit zu gewährleisten, dann soll sie es sagen (denn dann wird der Aufmarsch verboten), anstatt im Vorhinein Straftatsbestände zu konstruieren, die Gegendemonstranten ihrer Grundrechte berauben. – Und die Politik möge aufhören zur Zivilcourage aufzurufen, während sie diesen Beschneidungen und jenem NS-Aufmarsch zu sieht.
… Und das Bundesministerium der Justiz (als letztendliche Aufsichtsbehörde über die StA Dresden), sowie die Parlamentarische Kontrollkommission (bzgl. der massiven Erkenntnisse unseres Inlandsnachrichtendienst), mögen doch „bitte“ endlich, im vorliegenden Fall der nicht enden wollenden NS-Aufmärsche in Dresden, ihren Aufgaben nachkommen. – Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt hat es sich wohl lediglich um eine „Posse“ gehandelt … allmählich wird es mehr als „nur“ Fragwürdig!
[...] This post was mentioned on Twitter by NPD-BLOG.INFO, NPD-BLOG.INFO, NPD-BLOG.INFO, porrporr ★ ⁄ ⃝⁄ , dernaldo and others. dernaldo said: Alter, was hat die Staatsanwaltschaft Dresden eigentlich genommen??? dresden-nazifrei.de vom Netz! http://bit.ly/5gf0hE #gemeinsamblockieren [...]
In Deutschland wird Niemand bestraft, weil er ein Neonazi ist. Art.1 I GG.
Eine Handhabe ist bspw. 130StGB. Es spielt keine Rolle, was die Beweggründe für eine Versammlung sind, solange die angesprochenen Rechtsnormen nicht tatbestandsmäßig erfüllt sind. Und daran hält sich der Staat, schließlich handelt es sich um einen Rechtstaat!
Vielleicht muss man es einmal deutlich sagen: Auch Neonazis haben Grundrechte. “Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt”.
Eine Blockade wurde durch das Bundesverfassungsericht für zulässig erklärt, ist also verfassungskonform. Wenn die Kommentatoren oben anderes im Sinne der Nazis behaupten, so mag das weder ausgesprägtes Rechtsverständnis noch ein demokratischer Anspruch sein, sondern….
Hier ein Auszug aus dem angesprochenen BVerfG Urteils:
“BVerfGE 104, 92 (92)1. Art. 103 Abs. 2 GG ist nicht verletzt, wenn die Strafgerichte das Tatbestandsmerkmal der Gewalt in § 240 Abs. 1 StGB auf Blockadeaktionen anwenden, bei denen die Teilnehmer über die durch ihre körperliche Anwesenheit verursachte psychische Einwirkung hinaus eine physische Barriere errichten.”
Demnach ist nur die bloße physische Anwesenheit als Straffrei zu bewerten. Sich einhacken und aneinander festhalen ist unter dem Begriff “bloße körperliche Anwesenheit” nicht subsumierbar. Man müßte sich also ohne Gegenwehr von der Polizei wegtragen lassen.
Und hier einmal etwas zum Zivilen Ungehorsam:
“Ziviler Ungehorsam als solcher ist im deutschen Recht weder eine Ordnungswidrigkeit noch ein Straftatbestand. Er äußert sich allerdings in Handlungen, die Gesetze, Verordnungen oder Verfügungen verletzen. Damit ist nicht der zivile Ungehorsam sanktionsfähig, sondern jeweils die konkrete Rechtsverletzung”
Die Blokade ist nicht der Streitpunkt, sondern der Aufruf zum zivilen Ungehorsam, zumindest in meinen Augen. Außerdem geht es hierbei seitens der Polizei wohl eher um Gefahrenabwehr als um Strafverfolgung. Hierbei reicht die schlichte Möglichkeit einer Gefahr für ein Sicherheitsgut aus, um tätig werden zu können (Nach pflichtgemäßem Ermessen: um tätig werden zu müssen).
Vielleicht ist es auch einfach zuviel von mir verlangt, etwas gegen Neonazis zu tun, ohne dabei Rechtsnormen zu brechen. Denn das ist es eigentlich, was uns von ihnen unterscheidet!
Demokrat, Sie haben den Knackpunkt erkannt: Die Polizei wird kaum mehrere tausend Demonstranten wegtragen können. So sind kleine Blockaden zu brechen, große aber nicht. Das ist das Erfolgsrezept.
Der Einsatz von Pferden und Wasserwerfern wäre zwar möglich, aber unverhältnismäßig. Diese Möglichkeit behält sich die Polizei lieber vor, wenn nicht so viel Presse und Prominenz anwesend ist.
Wenn der zivile Ungehorsam keine Straftat ist, dann kann der Aufruf dazu zwnagsläufig auch kein Aufruf zu einer Straftat sein. Das hat die Staatsanwaltschaft in Dresden aber noch nicht verstanden.
Leider gehören Sie zu den Personen, die hinterher immer sagen: “Ich habe ja nur Befehle (oder Gesetze) befolgt”, und dafür auch noch die höchste Anerkennung und Integrität einfordern. Egal wem Sie damit dienen. Sie sind ja allen moralisch sooo überlegen. Sie wären der Lieblingsknecht jedes autoritären Herrschers. Hält man Ihnen ein Stoppschild hin, dann bricht man komplett Ihr Engagement.
Ein demokratisches Gewissen hingegen muss Gesetze kritisch beurteilen und Werte verteidigen, ansonsten werden sie leicht zu einem Instrument der Mächtigen – und die wollen vor allem Ruhe im Volk. Widerspruch ist “Extremismus”.
Einzig Gefahrenabwehr wäre noch ein Argument für die Polizei – ein Totschlagargument. Denn eine angebliche Gefahr lässt sich bei einer großen Menschenmenge immer herbeifantasieren, weil sich eine Eigendynamik entwickeln kann. Man kann also nie stichhaltig dagegen argumentieren. Allerdings ist diese Begründung ohne weitere Beweise sehr dünn und hängt mehr von dem (Un-)Willen der Entscheidungsträger oder des Richters ab.
“Die Polizei wird kaum mehrere tausend Demonstranten wegtragen können.” Doch. Siehe Castor-Transporte. Hier wurde sehr häufig mit dem Mittel der Blockade gearbeitet, welche meistens ohne unmittelbaren Zwang aufgelöst werden können und somit straffrei bleiben. Die Blockaden hatten mehrere 1000 Teilnehmer.
“Wenn der zivile Ungehorsam keine Straftat ist…”
Ziviler Ungehorsam IST in seiner jeweiligen Ausprägung eine Straftat. Zitat unbedingt zuende lesen!
“Leider gehören Sie zu den Personen, die hinterher immer sagen: “Ich habe ja nur Gesetze befolgt””
Das will ich sehr stark hoffen. Sie können hingegen jederzeit alle Gesetzte kritisch bewerten (außer Art.1-19GG), indem sie von Ihrem Wahlrecht gebrauch machen, oder sogar innerhalb einer Partei aktiv sind.
“Hält man Ihnen ein Stoppschild hin, dann bricht man komplett Ihr Engagement.”
Falsch! Nur bewege ich mich mit meinem Engagement innerhalb der Gesetze. Denn auch so ist eine fundierte Gegenwehr gegenüber Rechtsextremismus möglich.
“Denn eine angebliche Gefahr lässt sich bei einer großen Menschenmenge immer herbeifantasiere”
Falsch. Eine Gefahr benötigt immer “Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass…”. Jeder Richter und Staatsanwalt wird eine polizeiliche Maßnahme ohne fundierte Tatsachen als rechtswiedrig erklären.
Hierbei wird sehr großen Wert auf die Unterscheidung zwischen Tatsachen und Meinungen gelegt. Willkür findet nicht statt.
Seit dem Mutlangen-Urteil arbeiten linke Kreise zielstrebig darauf hin, aus dem Blockaderecht bzw. dem Recht auf “zivilen Ungehorsam” ein Versammlungverhinderungsrecht zu machen.
Ein Versammlungsverhinderungsrecht kollidiert aber mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit Art.8 GG. Einer von diesen beiden Rechtsansprüchen muss auf Dauer weichen. Nach meiner Meinung das (behauptete) Versammlungsverhinderungsrecht, nach linker Meinung Art.8 GG. Und man soll doch nicht glauben, dass eine Linke, die diesen Grundrechtsartikel schon in der Opposition nicht respektiert, ihn dann respektieren würde, wenn sie einmal an die Macht kommt.
Man kann sich in Dresden 2010 vielleicht noch einmal um diesen Konflikt herummogeln, aber das ist nur ein Spiel auf Zeit: man wird ihn austragen müssen.
[...] auch: Staatsanwaltschaft legt dresden-nazifrei.de still, Dresden-Plakat: Politikerin der Linkspartei festgenommen, Starker Staat als Strategie, Kommentar: [...]
Rainer, ich habe an anderer Stelle einmal darauf hingewiesen, dass nicht die Versammlung – also die Anreise, sondern die Demonstration mit Marsch der Nazis blockiert werden soll. Das ist ein Unterschied in der Zielstellung. Auch in der Vergangenheit wurde in Dresden nicht massenhaft versucht, die Anreise der Nazis zu verhindern. Daher geschieht diese Interpretation des allgemeinen Aufrufes bewusst nachteilig zulasten der Demokraten.
[...] auch: NPD stellt Anzeige gegen dresden-nazifrei, Staatsanwaltschaft legt dresden-nazifrei.de still, Dresden-Plakat: Politikerin der Linkspartei festgenommen, Starker Staat als Strategie, Kommentar: [...]
“Oberstaatsanwalt Christian Avenarius sagte der Nachrichtenagentur DAPD, mit einer solchen öffentlichen Blockade-Aufforderung sei nach dem Versammlungsgesetz ein Straftatbestand erfüllt.”
Man muss diese Meinung nicht teilen. Von Hans-Christian Ströbele gibt es beispielsweise gute juristische Gegenargumente. Allerdings kann diese Meinungsverschiedenheit nur durch eine höhere Instanz entschieden werden.
Das BVerfG Urteil zu friedlichen Blockaden reicht hier nicht aus, da Tatsachen (Polizeiliche Erfahrungen mit den vergangegenen Demonstrationen in Dresden) die Annahme rechtfertigen, dass die Blockaden über die bloße physische Anwesenheit hinaus gehen wird. Und diese Form der Blockade ist nicht unter das Urteil subsumierbar.
Diese Tatsachen in Verbindung mit dem Legalitätsprinzip, welchem die Strafverfolgungsbehörden unterliegen, zwingen Polizei und Staatsanwaltschaft zum Handeln.
Demokrat, finden Sie es dementsprechend angemessen, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen durchzuführen? Die Annahme von Straftaten kann ja argumentiert werden, allerdings finde ich die Beweislage aufgrund der Plakate doch sehr dünn, zumal viele Gruppen diese Aktion unterstützen, die man nicht ohne bösen Willen als linksradikal und gewaltätig hinstellen kann. Das hatte mehr den Charakter einer Razzia mit der Hoffnung, vielleicht neue Blockadepläne o.ä. zu finden.
Wenn die Polizei anstrebt, Straftaten zu verhindern, so kann man das sicher nicht mit beschlagnahmten Plakaten erreichen. Das Eindringen in fremde Räume ist doch ein erheblicher Eingriff des Staates und die Schwelle wurde hier allzu niedrig gewählt.
Der öffentliche Aufruf zu einer Straftat ist eine Straftat. Es gaub also mehrere tausend Beweise. Wieviele brauchen sie eigentlich?
Weiterhin spielt es überhaupt keine Rolle, wer die Aktion unterstützt und wer nicht. Oder können Bela B und Bundestagsabgeordnete der SPD, Grüne und der Linken keine Straftaten begehen? (Vorsicht, das Imunitätsgesetz schütz hier nicht!)
“Das Eindringen in fremde Räume ist doch ein erheblicher Eingriff des Staates und die Schwelle wurde hier allzu niedrig gewählt.”
Ein Eingriff in Art. 13 GG steht dem möglichem tausendfachem Bruch von Rechtsnormen gegenüber. Fragen Sie sich einmal selbst, was hier überwiegt?
Was sagen sie eigentlich hierzu:
Die Plakate und der Aufruf selbst suggerieren, dass der zivile Ungehorsam und die aktive Blockade einer Demonstration gegen Rechts straffrei ist. Zum Schutz der Gegendemonstranten schreitet die Polizei ein, um die Plakate einzuziehen und so der unwissenden Begehung von vorsätzlichen Straftaten (Fahrlässigkeit kommt für §§223, 224 und 303 StGB in diesem Fall nicht in Frage, da dolus eventualis ausreicht und dieser in dem Fall vorliegen würde) vorschub zu leisten.
Das Gesetz geht davon aus, das die Gegendemonstranten sich über die Strafbarkeit des zivilen Ungehorsams informieren können und müssen. Doch wir wissen alle, dass die wenigsten dies wirklich tun würden. Dadurch würde die Masse der Gegendemonstranten sogar entkriminalisiert
Wir können uns über den Sinn und Zweck der Maßnahme lange streiten. Fakt ist, dass zu oft unbegründet und unwissend gegen polizeiliche Maßnahmen geschimpft wird. Bedenken sie, dass die meisten Beamten der Versammlung und ihren Veranstaltern äußerst kritisch gegenüber stehen. So wie Sie auch.
[...] auch: “Lex Dresden gegen Extremisten-Schwemme”, NPD stellt Anzeige gegen dresden-nazifrei, Staatsanwaltschaft legt dresden-nazifrei.de still, Dresden-Plakat: Politikerin der Linkspartei festgenommen, Starker Staat als Strategie, Kommentar: [...]
[...] NPD-BLOG.INFO » Blog Archive » Staatsanwaltschaft legt Seite von … [...]
Ich versuchs nochmal, vielleicht kann ich die Antifa-Stasi ja bei der Ehre packen.
Bitte geben Sie doch einmal einen Kommentar frei, der nicht 100% linientreu. Sie machen sich lächerlich und unglaubwürdig wenn nicht. Kommen Sie, beweisen Sie mir, dass Sie nicht nur gutmenschliche Würstchen sind die die in einer realitätsfernen Schein-Welt (ohne gewalttätige Linksfaschisten, Migrantengewalt, massenhaft moslemische Sozialschmarotzer etc.) leben.
Na, wie siehts aus, Sie können auch gerne diesen etwas entlarvenden Vorspann weglassen.
Hier also mein ursprünglicher, vollkommen harmloser Kommentar, der sie schon so aus dem Gleichgewicht bringt.:
“Wir brauchen keinen braunen Spuk und keine linken Chaoten aus Deutschland und Europa an diesem Tag in unserer Stadt, die die Geschichte der Stadt nicht wirklich kennen und mit ihr auch nichts anfangen können.”, Zitat Lars Rohwer Dresdner CDU-Vorsitzender und Landtagsabgeordneter
Dieses Zitat ist jedes Jahr wieder richtig und wichtig. Schreiben Sie es sich hinter die Ohren.
1. Ihr Kommentar wurde freigeschaltet.
2. Wenn Sie noch einmal solche Beleidigungen wie “Antifa-Stasi” und ähnliches auspacken, war das hier Ihr letzter Kommentar.
Prima, ist akzeptiert, danke fürs freischalten.
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