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BVerfG: “Ausländer raus” ist keine Volksverhetzung

05. März 2010 18:04 926 mal gelesen 17 Kommentare

Ausländerfeindliche Parolen erfüllen nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts nicht zwingend den Tatbestand der Volksverhetzung. Das Gericht hob mit seinem am 05. März 2010 veröffentlichten Beschluss die Verurteilung dreier Neonazis auf. Sie hatten im Jahr 2002 Plakate für eine Aktion “Ausländer-Rückführung” geklebt – und waren deshalb vom Landgericht Augsburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Augsburg hatten das Plakat als Volksverhetzung angesehen, weil Ausländer in menschenverachtender Weise als minderwertig dargestellt worden seien. Auf dem Plakat stand unter anderem “Für ein lebenswertes Augsburg!”

Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts hob die Urteile jetzt allerdings auf. In der Plakataufschrift liege noch keine Menschenrechtsverletzung, so das Gericht. So werde in dem Plakat keine Aussage darüber getroffen, ob die Ausländer mit Anreizen oder mit Zwang in ihre Heimat zurückgeschickt werden sollten. Es sei nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass Ausländer als rechtlos angesehen werden, so die Richter. Auch die Parole “Ausländer raus” stelle nur dann Volksverhetzung dar, wenn weitere Elemente dazutreten. Der Fall wurde an das Amtsgericht Augsburg zurückverwiesen, das die Verurteilung nun erneut prüfen muss.

Prinzip des individual-bezogenen Rechtsgüterschutzes

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, der Aufruf zu “Ausländerrückführung” erfülle nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, erklärten die Grünen-Politiker Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus und Memet Kilic, Sprecher für Migrations- und Integrationspolitik:

Dieses Urteil macht deutlich, dass unsere Rechtsordnung vom Prinzip des individual-bezogenen Rechtsgüterschutzes geprägt ist. Gruppenbezogene Beleidigungen sind nur schwer zu verfolgen. Die Schwelle zum Straftatbestand der Volksverhetzung ist extrem hoch angesetzt. Daher brauchen wir eine gesonderte strafrechtliche Klausel, nach der rassistische Gruppenbeleidigungen sanktioniert werden können. Die Verwendung derartiger Euphemismen nach dem Vorbild nationalsozialistischer Propaganda darf nicht widerspruchslos hingenommen werden.

Daneben macht das Urteil auch klar: Im Kampf gegen Rechtsextremismus sollte man sich nicht allein auf den Staat verlassen. Stattdessen wollen wir mit grünen Konzepten ein Klima der Toleranz und des gegenseitigen Respekts schaffen. Eine starke Zivilgesellschaft ist der Schlüssel zur wirksamen Bekämpfung von Rechtsextremismus. Demokratische Initiativen aktivieren Kräfte, beraten vor Ort und unterstützen Opfer rechter Gewalt. Diese Projekte brauchen eine kontinuierliche und ausreichende Unterstützung.

Eine Bagatellisierung von Rechtsextremismus, wie es Familienministerin Schröder durch die Gleichsetzung mit Linksextremismus tut, ist in dieser Auseinandersetzung kontraproduktiv.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 369/04, 1 BvR 370/04 und 1 BvR 371/04)

Siehe auch: Bundesverfassungsgericht stärkt Demonstrationsrecht: Kein Verbot wegen “Autonomer Nationalisten”, Rieger-Klage abgewiesen: Volksverhetzungsparagraf ist rechtens

17 Kommentare »

  • Anonymous said:

    An alle die ein zeichen sezten wollen gegen Nazis! Macht ein transparent und schreibt ” Hupen gegen nazis ” und stellt euch an Strassenrand oder auf
    einer Autobahnbrücke und nehmt es auf und stellt es Öffendlich.
    Art: Anliegen – Protest
    Datum: Samstag, 10. April 2010
    Zeit: 14:00 – 19:00
    Ort: Schweiz weit UND DEUTSCHLANDWEIT

  • BVerfG: “Ausländer raus” ist keine Volksverhetzung « dokumentationsarchiv said:

    [...] viaNPD-BLOG.INFO » Blog Archive » BVerfG: “Ausländer raus” ist keine Volksverhetzung. [...]

  • trueten.de - Willkommen in unserem Blog! said:

    Was mir heute wichtig erscheint #194…

    Preisverleihung: Am 23. März 2010, dem 110. Geburtstag Erich Fromms, erhält der in Boston lebende Sprachwissenschaftler und politische Intellektuelle für sein von öffentlichen Meinungen unabhängiges politisches Wirken den mit 10.000 Euro dotierten Eric…

  • The Wave said:

    Wie wäre es mit “Sex gegen rotlackierte Faschisten der Antifa?”

  • Die Angst der Deutschen vor dem Internet : Burks' Blog said:

    [...] auch die konservative Linke mehr nach Zensur schreit als sich für das Gegenteil stark macht, hat Meinungsfreiheit keine starke Lobby. Kein Wunder, dass [...]

  • stefan said:

    Es müssen alle Ausländer raus,
    damit Deutschland wider den Deutschen gehört.

  • mar52 said:

    Da fehlt ein “e”.

    LERN DEUTSCH, WENN DU DICH ALS DEUTSCHER PROFILIEREN WILLST…

    Eine Schande fuer die “voelkische Gemeinschaft”, sowas…

  • WW said:

    Ein gewohnte Provokation von Stefan, schon tausendmal sowas hier gelesen. Wird glücklicherweise gar nicht mehr beachtet.

  • Axel Mylius said:

    Sofern es wieder einmal zu einem sich bahnbrechenden “gesunden deutschen Volksempfinden” kommen sollte, so darf sich dieses nun auf das BVerfG berufen…

    Sollten dann Ausländer “zurückgeführt” werden (offenbar in “Stammesgebiete” außerhalb des “germanisch-arischen Raumes”), kann die “Deutsche Bahn” wieder mit der Unterstützung der deutschen Justiz rechnen, nachdem “die Bevölkerung” eine “Rückführung” der Ausländer erwünscht hat. Durch demokratische Wahlen versteht sich, oder per “Bürgerbegehren” … *lol* ;) Wären Wahlen dann jene “Elemente” von denen die Richter sprachen?

    Dass das BVerfG schon immer damit Schwierigkeiten hatte, diverse Aufhetzungen in einem Gesamtkontext zu den Tätern zu sehen, ist ja hinreichend bekannt, und wenn “…nicht ohne weiteres davon auszugehen (ist), dass Ausländer als rechtlos angesehen werden…”, so sind sie es Dank des BVerfG jetzt! :( – Ausländer sind für die deutsche Justiz augenscheinlich “Verschickungspakete”, mit denen Politik gemacht werden kann …

  • Demokrat said:

    “Dass das BVerfG schon immer damit Schwierigkeiten hatte, diverse Aufhetzungen in einem Gesamtkontext zu den Tätern zu sehen…”

    Und das ist auch gut so! Denn alles andere wäre interpretationsbasiert und damit Willkür.

  • Axel Mylius said:

    *lol* @Demokrat …

    Es wäre ja mit dem Deibel zugegangen, wenn von Ihnen nicht dieser Kommentar gekommen wäre. – Geradezu Vorbildlich. ;)

    Was hat übrigens ein Gesamtkontext, bzw. die Hinzuziehung eines Gesamtkontext innerhalb der Bewertung eines Rechtsfall, mit “Willkür” zu tun ..?

  • Demokrat said:

    Es muss seitens des Richters interpretiert und nicht unter Tatbestände subsumiert werden. Das ist Willkür! Art. 20 III GG verbietet solche vorgehensweisen.

  • Axel Mylius said:

    @Demokrat

    Das ist mir jetzt doch ein wenig zu hoch …

    Könnten wir uns schließlich soweit entgegen kommen, dass zur Bewertung eines Falls subsumiert http://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion_(Recht) ,definiert und ausgelegt werden kann, um zu einer Bewertung des Falls zu kommen? – Und wäre für diese Klärung auch die Beurteilung des Gesamtkontext förderlich?

    Wenn Jemand aus Hunger ein Brot klaut (um zu essen), dann wäre dies doch ein anderer Fall, als Jemand, der ein Brotsammler ist und z.B. keinen Hunger hat, sondern das Brot lediglich in seine “Brot-Vitrine” stellen will? – @Demokrat, Sie wissen sicherlich, Worauf ich hinaus will … :)

  • Demokrat said:

    Ja ich weiß was Sie meinen. Ähnliche Methoden gibt es bereits in der Strafzumessung. Aber nur zur Strafmilderung. Eine erhöhung der Strafe ist nur bei einer expliziten Nennung im Gesetz zulässog. Dort wird dann bspw. von “besonders schweren Fällen” gesprochen.
    Der Volksverhetzungsparagraph hat bereits eine sehr hohe Schwelle. Es handelt sich also eigentlich immer um “besonders schwere Fälle”.
    Ich persönlich würde mir einen expliziten Rassismusparagraphen wünschen, der juristischen Winkelzüge eliminieren würde.

    “Wer durch öffentliche Äußerung eine bestimmte oder bestimmbare Menschengruppe beleidigt, herabsetzt oder diffamiert, wirt mit xx bestraft”. Eine genaue Formulierung traue ich mir nicht zu ;)

  • Quarktasche said:

    “Ich persönlich würde mir einen expliziten Rassismusparagraphen wünschen, der juristischen Winkelzüge eliminieren würde.”

    Absolut! Um das aber wirklich zu realisieren müsste sich eine breite gesellschaftliche Basis dafür aussprechen. Die 209 000 Facebook-Anhänger von “Kein Facebook für die NPD”, die sich so schnell, spontan und “konfessionsübergreifend”gefunden haben zeigen, so eine Basis könnte wirklich existieren!?
    Demokrat hat recht, das wirklich “spruchreif” zu machen und dann wirklich auch durchzusetzen, ist nicht so leicht… Es müssten sich vielleicht eine “strömungsübergreifende” Initiative dafür bilden, aus Wissenschaft, Parteien(Diese haben sehr wohl Gruppen zu Gesetzesentwürfen…) und nicht zuletzt zivilgesellschaftlichen “KgR”-Projekten und -Vertretern. “Initiative für eine neue Gesetzesgebung zur Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit” oder so…
    Aber das muss in einer breiten Öffentlichkeit akzeptiert sein und von einem breiten Bündins getragen werden, sonst seh ich da schwer ´ne Chance…

  • Axel Mylius said:

    @Demokrat

    http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

    http://dejure.org/dienste/lex/StGB/130/1.html
    http://dejure.org/dienste/hrr/StGB/130/1.html
    http://dejure.org/dienste/hrr/StGB/130/2.html

    http://dejure.org/gesetze/StGB/130a.html

    http://dejure.org/gesetze/JuSchG/15.html

    http://dejure.org/gesetze/StGB/86.html

    Also ich finde, dass u.A. die o.g. Paragrafen ausreichen. – Außerdem besteht die Gefahr bei einem namentlichen “Rassismus-Paragrafen”, dass dieser dem NS-Mob in die Hände spielt: Dieser (der Mob) hat es sich zur Angewohnheit gemacht, seine “ethnischen Vorurteile” und die mit ihnen verbundenen Abwertungen, bzw. Überbewertungen, als Tugend zu verklären, die vorgeblich darauf abziele, die “kulturellen Verschiedenheiten” zu schützen. – Letztendlich könnten die neuen “Volkshygieniker” bei einem “Rassismus-Paragrafen” ständig behaupten, dass es einen “gesunden Rassismus” gäbe, der lediglich auf “die Erhaltung der Vielfalt und der Art” abziele.

    Vielmehr sollte hinsichtlich des Menschen der Begriff “Rasse” ansich “getilgt” werden, da es nun einmal nur eine Gattung Mensch auf diesem Globus gibt.
    Der Schickelgruber Adolf machte schon in seinem Wirrwerk “Mein Kampf” den entscheidenen “Lapsus” zu verschweigen, dass es eben nicht nur “Gans zu Gans, und Affe zu Affe” zieht, sondern ebenso den Menschen zum Menschen.

    Aber wie dem auch sei. – Wie es angesichts der deutlich ausformulierten Paragrafen überhaupt noch eine NPD geben kann, wird das große Geheimnis all Derer bleiben, die wie die Vollpfosten einem Verbotsverfahren im Wege stehen. :(

    @Demokrat

    Apropos “juristische Winkelzüge”: Es soll auch Juristen geben, die keine Freimaurer sind und somit nichts “Böses” im Schilde führen … *lol* ;)

  • tron said:

    Was kann man tun gegen NPD-Gegner? Antwort: Sehr viel!

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