EU-Antidiskriminierungsrichtlinien erneut Thema im Bundestag
Zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erneut eine Kleine Anfrage (17/851) vorgelegt, da sie ihre letzte Anfrage (17/377) inhaltlich nicht beantwortet sieht. Ihrer Meinung nach genügt der in der Antwort der Bundesregierung (17/427) enthaltene Hinweis auf die vereinbarte Vertraulichkeit in der Sache nicht, um eine ”Nichtinformation des Parlaments“ zu rechtfertigen. Die Begründung halte den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beantwortung von parlamentarischen Anfragen nicht stand. Die Grünen betonen, die Regierung sei – mit wenigen Ausnahmen – grundsätzlich verpflichtet, parlamentarische Anfragen zu beantworten.
Siehe auch: Institut für Menschenrechte kritisiert Aktionsplan gegen Rassismus









[...] auch: EU-Antidiskriminierungsrichtlinien erneut Thema im Bundestag, “Rassisten sind vorhersehbar wie Pawlowsche Hunde”, Stichwort: Was ist eigentlich [...]
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