Notwendiges Bekenntnis oder Bespitzelungsklausel?
Seit zehn Jahren fördert der Bund “Projekte für Demokratie und gegen Extremismus”. Die Arbeit der Initiativen wird kontinuierlich evaluiert, doch dies reicht der Regierung nicht mehr. Alle Projekte sollen sich verpflichten, Referenten und Partner auf die Verfassungstreue zu überprüfen. Kritiker sprechen von Bespitzelung – zwei Gutachten stützen die Bedenken.
Von Patrick Gensing, tagesschau.de
Die Liste der Gegner der Klausel aus dem Bundesfamilienministerium ist lang: SPD, Grüne, Linkspartei, Initiativen, Experten und Wissenschaftler, Fachjournalisten und viele Personen, die sich ehrenamtlich engagieren. Sie befürchten, die kontinuierliche Arbeit vieler Projekte für Demokratie und gegen Rechtsextremismus könne gefährdet werden.
Die zuständige Ministerin Kristina Schröder hatte in ihrer politischen Karriere bereits mehrfach freiwillige Selbstverpflichtungen gefordert: von islamischen Gemeinschaften, den deutschen Radiostationen oder aktuell von Unternehmen zum Thema Frauen in Vorständen. Bislang wurde keine einzige umgesetzt. In diesem Fall bleibt den Programmen für Demokratie aber kein Raum für Freiwilligkeit – schließlich geht es um finanzielle Förderung, die an die Unterschrift unter die Erklärung geknüpft wird.
Dies sorgt für reichlich Widerspruch: Ein zivilgesellschaftliches Netzwerk rief den 1. Februar zum Aktionstag gegen die geplante “Bespitzelungsklausel” aus. Hunderte Faxe und Briefe gingen an das Schröder-Ministerium, um gegen die Pläne zu demonstrieren.
Die Projekte betonen dabei, sie weigerten sich keinesfalls, sich zum Grundgesetz zu bekennen. Vielmehr wird ein solches Bekenntnis als absurd aufgefasst, da die Arbeit für Demokratie den Inhalt der Arbeit darstellt. Viele Initiativen sprechen von einem Misstrauen sowie mangelhafter Anerkennung für die bisweilen gefährliche Arbeit. Immerhin werden die Akteure in einigen Regionen Ostdeutschlands noch immer von Neonazis bedroht.
Verfassungsrechtler: “Erklärung unangemessen”
Darüber hinaus gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Daher beauftragten die “Aktion Sühnezeichen Friedensdienste”, der “Verein für Demokratische Kultur in Berlin” sowie weitere Projekte den renommierten Verfassungsrechtler Ulrich Battis von der Berliner Humboldt-Universität, die Schröder-Klausel zu bewerten. Battis meinte, es ergebe sich kein Nutzen durch die Kontrolle von Partnern. Würde man diesen Passus streichen und nur ein Bekenntnis zum Grundgesetz einfordern, wäre dies vollkommen ausreichend.
Zudem sei die Forderung nach einer Kontrolle unverhältnismäßig, da diese kaum durchführbar seien – und zu einer erheblichen Belastung zwischen den Partnern führen könnten. Dies stehe im Gegensatz zu der Idee der Vernetzung, welche auf Vertrauen angewiesen sei. Daher seien Teile der Klausel mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, so Battis’ Urteil.
Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt aktuell zu einem ähnlichen Ergebnis. Der Staat, so das Gutachten, habe in einem bloßen Zuwendungsverhältnis – anders als bei der Verbeamtung oder der Einbürgerung – wohl kein Recht, ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verlangen, da der hohe Wert der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit dem entgegenstehe. Das Gutachten habe auch verfassungsrechtliche Bedenken bei einer Überprüfung von potenziellen Partnern.
Wer hat die Deutungshoheit?
Vor weitere Probleme könnten die Initiativen gestellt werden, wenn sie Partner anhand von Verfassungsschutzberichten einteilen sollen. So wird die Linkspartei in einigen Bundesländern teilweise vom Verfassungsschutz beobachtet, anderswo sitzt sie in der Regierung. Zudem mussten Verfassungsschutzämter gerichtliche Niederlagen bei der Einstufung antifaschistischer Zeitungen und Initiativen als “linksextremistisch” hinnehmen. Battis kritisierte zudem, es sei unklar, wer überhaupt mit Partner gemeint sei und ab welchem Verdachtsgrad anzunehmen sei, dass ein potenzieller Partner nicht im Sinne des Grundgesetzes tätig sei.
Der Bundestagsabgeordnete Sven-Christian Kindler ist in der Grünen-Fraktion Fachmann für den Streit um die Extremismus-Erklärung. Er sagte gegenüber tagesschau.de, die “Bespitzelungsklausel” sei “ideologisch motiviert und gefährlich”. Denn dadurch würden ”Menschen, die sich gegen Nazis engagierten unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit” gestellt. Er forderte die Bundesregierung auf, die Klausel aus den Richtlinien für die Bundesförderung zu streichen.
FDP geht auf Distanz
Auch aus der Koalition kommen kritische Stimmen zu den Plänen. “Ich habe großes Vertrauen in die Träger, die sich schon seit Jahren im Kampf gegen Rechtsextremismus engagieren”, sagte der in der FDP-Bundestagsfraktion für das Thema zuständige Innenpolitiker Stefan Ruppert der “taz”. “Deshalb vertraue ich darauf, dass auch ihre Partner keine Verfassungsfeinde sind.”
Ob es konkrete Anlässe gegeben habe, die auf eine mangelhafte Urteilskraft der Initiativen bei diesem Thema schließen ließen, beantwortete das Ministerium mittlerweile. Demnach waren in den vergangenen zehn Jahren lediglich in dem Förderzeitraum 2008/2009 in drei lokalen Aktionsplänen, von denen es bundesweit Dutzende gibt, Kooperationen mit Initiativen und Trägern geplant gewesen, die nicht den Anforderungen für die Bundesförderung entsprochen hätten.
Bei zwei Fällen sei eine Zusammenarbeit gar nicht erst zustande gekommen, das dritte Projekt wurde nicht aus den Mitteln des Bundes finanziert. Alle drei Problemfälle seien bei den Programmen gegen “islamistischen Extremismus” aufgetreten.



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Hallo kann mir einer mal erklären, warum für die Extremistenklausel das Familienminesterium zuständig ist???
weil beim Familienministerium zwei Förderprogramme angesiedelt sind und als Geldgeber haben sie das Recht die Klauseln zu fordern (zumindest wenn sie mit herrschenden Recht vereinbar wären). Allerdings schon bezeichnend dass jetzt Bespitzlung zivilgesellschaftlichen Engagements angesagt ist, damit zeigt Frau Schröder sehr deutlich, was sie von Engagement der Zivilgesellschaft hält – eine Anhängerin demokratischen Kultur ist sie jedenfalls nicht.
Dass Schröder nicht die sagen wir mal hellste ist, war ja bekannt. sie hat keine ahnung von nichts, redet immer nur wirres zeug und hat von ideologiekritik vermutlich soviel verstanden wie der durchschnittsbürger. das problem ist, dass die am hebel sitzt. sie könnte sicherlich nichtmal erklären, wieso linksextremismus eine gefahr darstellt, ohne die worte “extremistisch”, “freiheitlich-demokratische grundordnung”, “raf”, “terroristisch-extremistisch” in den mund zu nehmen — wobei es ja gute gründe zur ablehnung linker ideologien gäbe (regressive kapitalismuskritik -> nähe zum antisemitismus etc.)!
denke, dass sie vielleicht bald mal in mutterschaftsurlaub gehen sollte und dann mal jemanden an den posten setzen sollte, der sich wenigstens etwas auskennt…
Wozu sollte man seinen Kommentar abgeben?
Jede abweichende Meinungsäußerung wird doch gelöscht.
Ihr seid mir schon rechte Demokraten.
Giordano
@Giordano
Du stehst` “uns” dann aber in unserer Demokratie in Nichts nach … ;)
Aus deinem “humoristischen” Seitchen spricht doch auch nur du, oder? – Und warum solltest du dann hier deinen Lauch zum Besten geben, den man auf jeder drittklassigen NPD-Page lesen kann.
Sei doch Dankbar, dass du Frau Hermann, Herrn Sarrazin usw. – und dies durch dich so schön “neutral-demokratisch” aufgearbeitet – hier Revue passieren lassen kannst… als Demokrat versteht sich. ;)
Wenn du einen “guten Kanal” sehen willst, dann gehe doch zum “Sender” der einstigen “Miss Tagesschau”.
“Sarrazin, hilf!” *lol*
Ach ja, @Giordano … ehe ich es vergesse. – Du schreibst` u.A.:
“In der seriösen Wissenschaft sind bestimmte Charaktereigenschaften sowie eigene Gene für Rassen bzw. Völker unstrittig.”
…Da muß ich dich jetzt aber enttäuchen und bleibe dir auch, vollkommen intolerant und undemokratisch, eine nähere Ausführung schuldig, da du sie soundso nicht verstehen würdest. ;)
@ Axel Mylius
Wieso er hat doch recht. Ein Farbiger wird mit Sicherheit andere Gene haben als ich oder als ein Chinese. Das heisst ja noch lange nicht das man Leute mit anderen Genen für wertloser hält. Eine Leugnung dieser Unterschiede ist aber wirklichkeitsfremd und unwissenschaftlich.
@Sebastian
Ja dann wären wir uns doch letztendlich einig und müssten uns gemeinschaftlich fragen, warum der gute Giordano überhaupt glaubt, das “Thema” “Rasse” auf`s Tableau bringen zu müssen, zumal er ja suggeriert, dass Charakter etwas mit “Rasse” und Genen zu tun hätte – und nicht mit Sozialisierung. Auch eine Pikmentierung ist letztendlich nicht auf Gene (als Ursprünglichkeit) zurückzuführen, sondern auf`s Klima.
Und wenn er schreibt: “In der seriösen Wissenschaft sind bestimmte Charaktereigenschaften sowie eigene Gene für Rassen bzw. Völker unstrittig.”, so ist dies aus einem Grund schon irreführend: Er tut so, als würde sich die “seriöse Wissenschaft” um “Charaktererkenntnisse” scheren … das tut sie aber nicht, obgleich wir natürlich ALLE wissen, dass es verschiedene Charaktereigenschaften gibt. – Aber diese stehen eben nicht im Kontext suggerierter “Forschungen” über Charakter, “Rasse” oder Gene. Überdies gibt es nur eine Gattung Mensch – und nicht derer mehrere “Rassen”. Die Frage lautet also: WAS will Giordano eigentlich mit seiner Aussage bezwecken… Dass es Arschlöcher in allen “Pikmentierungsgruppen” gibt (ebenso wie Nichtarschlöcher), ist kaum anzuzweifeln, aber dies ist nicht durch Forschung zu beseitigen oder “aufzudecken” und hat auch nichts mit “Rasse” oder Genen zu tun.
Jetzt ist mir doch das Wort wieder eingefallen, das ich noch anführen wollte: Sozialdarwinismus … ;)
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