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Gericht erlaubt NPD-Landesparteitag in Northeim

15. April 2011 14:38 510 mal gelesen 11 Kommentare

Der niedersächsische Landesverband der NPD kann am 22. Mai 2011 seinen Landesparteitag in der Stadthalle im südniedersächsischen Northeim abhalten. Das hat jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden und damit einem Eilantrag der rechtsextremen Partei stattgegeben. Einen anders lautenden Beschluss des Verwaltungsgerichtes Göttingen erklärten die Richter für unwirksam.

Von Kai Budler für NPD-BLOG.INFO

Hintergrund ist die Änderung der Benutzungsordnung für die stadteigene Immobilie, die der Rat der Stadt Northeim am 9. März einstimmig beschlossen hatte. Mit dieser Maßnahme reagierte die Stadt auf den Antrag der niedersächsischen NPD, die die Stadthalle für den Landesparteitag anmieten wollte. Nach Angaben der Stadt war die Änderung ausdrücklich keine „Lex NPD“, sondern bereits seit dem Juni 2010 in Planung. Die neue Fassung schließt die Nutzung für Parteien und Wählergemeinschaften für parteipolitische Veranstaltungen mit überörtlichem Bezug und damit auch für Parteitage aus. Auf dieser Grundlage hatte die Stadt den NPD-Antrag abgelehnt. Die Partei hatte daraufhin einen Eilantrag eingelegt, in dem sie sich auf den im Grundgesetz verankerten „Grundsatz der Chancengleichheit politischer Parteien“ beruft.

In dem OVG Beschluss heißt es, die rechtsextreme Partei fordere „zu Recht die Überlassung der Stadthalle“. Die Richter weisen darin auf die zeitliche Abfolge der Ereignisse hin, nach der ein NPD-Antrag bereits am 3. März 2011 vorgelegen hatte. In dem Ratsbeschluss zu der geänderten Satzung und deren Inkrafttreten in der darauf folgenden Woche sei keine Übergangsregelung zur Nutzung der stadteigenen Immobilie vorgesehen. Damit werde die NPD von der Chancengleichheit politischer Parteien ausgeschlossen. Für Anträge politischer Parteien, die nach dem Inkrafttreten der geänderten Satzung eingereicht werden, bleibe die neue Miet- und Benutzungsordnung wirksam.

“Eidesstattliche Erklärung” nicht glaubhaft

Zwar stehe es Gemeinden grundsätzlich frei, ihre Immobilien Parteien zur Verfügung zu stellen oder sie davon auszuschließen, die Kommunen müssten aber den Grundsatz der Chancengleichheit beachten, argumentieren die Richter. Aufgrund der zeitlichen Nähe liege der Verdacht nahe, dass die Stadt Northeim nur die Satzung geändert habe, um den Antrag der NPD ablehnen zu können. Diesen Verdacht habe die Stadt auch mit der „Eidesstattlichen Erklärung“ ihres Bürgermeisters Kühle nicht ausreichend entkräften können. Stattdessen habe sich der Rat als politisches Organ der Stadt erst mit der Änderung konkret befasst, nachdem der NPD-Antrag eingegangen sei. Wegen der fehlenden „Übergangsregelung“ sei für diesen Fall die alte Regelung wirksam, nach der politische Parteien die Stadthalle nutzen können. Als Beispiel dient dem Gericht die Landesdelegiertenkonferenz der Niedersächsischen Grünen in der Stadthalle im April 2010, auf die sich die NPD mit Erfolg berufen könne.

Nicht erfolgreich war die NPD mit ihrem Wunschtermin für den Parteitag noch im April dieses Jahres: an diesem Datum sei die Stadthalle bereits ausgebucht. Einen Rechtsanspruch auf die Vergabe der Halle zu einem bestimmten Termin sieht auch das OVG nicht. Die Richter verpflichteten die Stadt Northeim, der NPD die Stadthalle am 22. Mai 2011 zwischen 8.00 und 22.00 Uhr zur Verfügung zu stellen.

11 Kommentare »

  • Deutschlandtreu said:

    Ein kleiner Sieg für die nationale Bewegung…

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  • Gericht erlaubt NPD Landesparteitag in Northeim – ZEIT ONLINE (Blog) | Northeim Chat said:

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  • WW said:

    Deutschlandtreu, dann könnt Ihr ja jetzt in Northeim einmarschieren.

  • Northeim muss NPD-Parteitag in Stadthalle dulden – Hannoversche Allgemeine | Lüneburg Chat said:

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  • newerapublications.de » Blog Archive » NPD-Parteitag: Northeim erwägt Verfassungsklage – BILD said:

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  • sabine said:

    Ach Deutschlandtreu,wir wollen es nicht übertreiben,nur weil die NPD einen Landes-Parteitag abhalten darf,heißt es noch lange nicht das ein “Sieg” für eure bescheuerte menschenfeindliche Bewegung ist!!!
    Ein Parteitag einer Partei hat keinerlei Einfluss auf einer Wahl.
    Nun ist die NPD in kürzester Zeit in soweit ich jetzt weis in 3.Bundesländern kläglich untergegangen,von diesen schweren Wahlschlappen erholt sich die NPD nie wieder und die Nazis sind so dumm das sie es nicht mitbekommen das ihre Zeit abgelaufen ist und das “Modell” Volksgemeinschaft schon lange auf den Abstellgleis abgestellt wurde,weil niemand diesen Mist was die Nazis “Volksgemeinschaft” haben will und die Mehrheit der Bevölkerung doch auf Demokratie stehen.
    Auch bei den nächsten Wahlen,ob Parteitag oder nicht wird die NPD wohl auch auf Tauchstation gehen im Mecklenburg-Vorpommern soll die NPD wohl laut letzter Umfrage bei 3% rumdümpeln,hoffe die sacken gänzlich ins Nirvana so das sich nicht mal die Wahlkampfkosten zurückerstattet bekommt.
    Deutschlandtreu da musst du wohl mit leben müssen,ihr werdet niemals “siegen”

  • NPD-Parteitag: Northeim erwägt Verfassungsklage – BILD | Northeim Chat said:

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